Für die Altersrente für langjährig Versicherte und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie u.a. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Um die Wartezeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in den anderen EU/EWR-Staaten zurückgelegt haben, wie deutsche Zeiten berücksichtigt werden.
Ich empfehle Ihnen, sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) zu informieren, ob Sie mit freiwilligen Beiträgen einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente erwerben können.