Der Rentenbeginn, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, liegt bei dem Geburtsjahrgang 1959 bei einem Alter von 64 Jahren und 2 Monaten. Die Kinderberücksichtigungszeit, bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, wird für die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren mitgezählt. Insofern können wir uns nur den Beitrag von W*lfgang anschließen.