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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Karin N.04.11.2015 | 19:01
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Ich bin 59 geb. 2 Kinder, war betr. Kinder 8 J. zu Hause. Hatte eine Rentenauskunft beantragt die ich jetzt habe. Also zählen bei der neuen Rente mit 63J. diese 8 J. mit dazu betr. 45 Beitragsj. also arbeite ich bis 64 J. u 2 Monate. Hätte ich länger arbeiten müssen ohne dieses neue Gesetz? bringt mir dieses Gesetz etwas? Noch etwas, es wird oft gesagt Frauen werden benachteiligt bei der Rente. Es werden doch diese Jahre Kindererz.,Anrechnungsz. zu den 45 J. gerechnet. Und das es für wenig Bruttolohn wenig EGP gibt sollte ja jeder wissen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenbeginn, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, liegt bei dem Geburtsjahrgang 1959 bei einem Alter von 64 Jahren und 2 Monaten. Die Kinderberücksichtigungszeit, bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, wird für die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren mitgezählt. Insofern können wir uns nur den Beitrag von W*lfgang anschließen.

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3 Antworten

W*lfgangam 04.11.2015 | 20:28
Hallo Karin N., die Regelung, dass Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung zu den 45 Jahren mitzählen, ist nicht neu. Das Gesetz dazu entstand bereits 2006 und der Beginn der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren war 2012, allerdings erst mit 65. Neu ist lediglich, dass mit dem 'Rentenpaket' vom letzten Jahr der Beginn auf bis zu 63 runtergezogen worden ist (bis Jg. 1952) und ab Jg. '53 die Altersgrenze in 2-Monatsschritten angehoben wird. Insofern ist es richtig, dass Sie mit Jg. 59 mit 64+2 die abschlagsfreie Rente erhalten können, ohne das neue Gesetz wäre ist weiterhin 65 gewesen. In der Rentenauskunft steht im Abschnitt „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ genau drin, wie viele Monate von den 45 Jahren Sie schon haben, wie viele noch fehlen. Rechnen Sie ab 2015 die fehlenden Monate weiter und Sie wissen genau, wann Sie die 45 Jahre voll haben. Bei vielen ist das bereits 1 – 2 – 3 Jahre vor dem möglichen Rentenbeginn. Gruß w.
Herr Z.am 04.11.2015 | 19:20
Neulich behauptete die Bundesregierung, dass jeder, der nicht mindestens 40 Jahre lang mindestens EUR 2.500 Brutto verdient hat, auf Grundsicherungs-Leistungen im Alter angewiesen sein wird. Herr Z.
Karin N.am 04.11.2015 | 21:16
Danke ihnen Wolfgang, ja mir fehlen noch 67 Monate zu den 45 J. Das kann ja wichtig werden sollte man arbeitslos werden und die 45 J. sind voll.
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