Hallo Fritz,
wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, bleiben Sie einen Monat länger dabei und gehen mit 63 Jahren und 9 Monaten in Rente. Sonst könnten Sie einen freiwilligen Mindestbeitrag (83,70 EUR) zahlen. Allerdings müssen Sie beachten, dass dieser nur dann berücksichtigt wird, wenn sie 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und für den Monat nicht zeitgleich eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit anzuerkennen ist. Unter Umständen müssen Sie Ihre Arbeitslosmeldung vorher beenden.
Um sicher zu gehen, dass Sie die erforderliche Wartezeit tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt erfüllen können, lassen Sie sich individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.