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Experten-Antwort

Rente mit 63 abschlags frei über Minijob möglich

von Klaus Hetmank28.07.2016 | 11:39
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4 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem, mein Arbeitgeber hat Stellenkürzungen vorgenommen und ich musste nach 32 zugehörigen Jahren in die Arbeitslosigkeit gehen!. Ich bin im Juni 1954 geboren und habe bereits 44,7 Arbeitsjahre, mir fehlen nach Rentenauskunft genau 5 Monate zur abschlagsfreien Rente. Es soll eine Möglichkeit geben diese 5 Monate wärend der Arbeitslosigkei tmit einen Minijob aufzufüllen , ist das richtig. Vielen Dank für Ihre Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Hetmank,

Ihre Information ist richtig. Tritt neben eine Beitragszeit wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld eine weitere Beitragszeit (z. B. aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung) hinzu, können die betroffenen Monate auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass man sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Übt man eine geringfügige Beschäftigung aus und hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, werden nicht alle Monate der geringfügen Beschäftigung angerechnet, sondern nur ein speziell berechneter Teil.

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3 Antworten

Oldenburgeram 28.07.2016 | 11:57
Hallo, Herr Hetmank, die Monate einer geringfügigen Beschäftigung zählen bei der erforderlichen Wartezeit von 45 Jahren mit, wenn Sie sich nicht nach § 6 (1b) SGB VI von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie stocken dann den Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche auf den normalen Beitrag für Pflichtversicherte auf. Für Ihren Arbeitgeber ändert sich nichts. Dann erfüllen Sie mit 5 Monaten der geringfügigen Beschäftigung die erforderliche Wartezeit. Gruß, Oldenburger
Oldenburgeram 28.07.2016 | 11:59
Beachten Sie aber bitte, dass der früheste Beginn Ihrer Rente für besonders langjährig der Versicherte der 01.11.2017 ist.
W*lfgangam 28.07.2016 | 18:14
Hallo Klaus Hetmark, achten Sie beim Minijob darauf, dass Sie 15 Wochenstd. nicht erreichen (dann sind Sie nicht mehr arbeitslos/ALG ade) und der Netto-Verdienst 165 EUR mtl. nicht überschreitet (Einkommen darüber kürzt ALG). Genaueres erfahren Sie natürlich bei Ihrer Arbeitsagentur. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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