Guten Morgen, Michael,
ein Bezug der Rente mit 63 und den entsprechenden Abzügen ist möglich, allerdings tritt bezogen auf die Altersteilzeit ein sogenannter Störfall ein. D.h., dass die Zulagen zum Arbeitsentgelt und die Aufstockung für die Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr gewährt werden können und ggf. der gesamte ATZ-Vertrag rückabgewickelt werden müsste.
Informieren Sie sich insofern bei Ihrem Arbeitgeber und in Ihrem Altersteilzeitvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.