Sehr geehrte Frau Schmidt,
sofern das RV- Leistungsverbesserungsgesetz wie geplant in Kraft tritt, wirkt sich bei Ihnen die anerkannte Schwerbehinderung nicht zusätzlich positiv aus. Die Schwerbehindertenrente könnten Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Ein vorheriger Rentenbeginn ist möglich (Mai 2015), dann aber mit Abschlag (10, 8 %).