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Experten-Antwort

Rente mit Schwerbehinderung

von Petra17.09.2012 | 20:27
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3 Antworten

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Bin 59,7 Jahre alt. Habe SB 50%. Kann ich mit 60 Jahren Rente bekommen? Wenn ja, wie hoch wird der Abschlag in % sein?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von Oetteken und DarkKnight RV ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank!

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2 Antworten

Oettekenam 17.09.2012 | 22:44
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muß eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren zurückgelegt worden sein. Wenn das zutrifft und wenn ich das Alter mit 59 Jahren und 7 Monaten interpretiere, wäre das Geburtsdatum der 17.02.1953. Der frühestmögliche Rentenbeginn als schwerbehinderte Frau wäre dann der 1.10.2013 (wenn kein Vertrauensschutz vorliegt) mit einem Abzug von 10,8 %. Mit Vertrauensschutz wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 1.03.2013, ebenfalls mit einem Abzug von 10,8 % Hier der Link zur Selbstberechnung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
DarkKnight RVam 18.09.2012 | 07:52
Hallo Petra, Vertrauensschutz würde vorliegen, wenn Sie am 1.1.2007 bereits schwerbehindert waren und vor dem 1.1.2007 Altersteilzaitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart hätten. Ist dies nicht der Fall, wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, für Versicherte des Jahrgangs 1953, um 7 Monate angehoben auf 60 Jahre + 7 Monate. Demnach ergibt sich der von Oetteken angegebene Rentenbeginn 1.10.2013 mit einem Abschlag von 10,8 %.
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