Guten Tag arnonym,
wie hier im Forum ausgeführt, wurde der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen tatsächlich erst Ende Dezember 2022 vom Gesetzgeber beschlossen. Eine Beratung, die vorher stattgefunden hat, konnte daher darauf noch nicht eingehen. Über die Höhe der "entgangenen Rente" kann hier nur spekuliert werden. Sie können bei der Rentenversicherung schriftlich um Überprüfung bitten, ob ein früherer Rentenbeginn möglich ist, sofern Sie glauben dass Ihre Beratung Mängel hatte.
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat definitiv nicht die Runde gemacht. Sonst hätte die Person es ja gewusst.
Im Prinzip schon. Allerdings muß man fairerweise sagen, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nun wirklich die Runde gemacht hat und rauf und runter veröffentlicht wurde.
Quelle:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rueckwirkende-altersrente
Verspäteter Rentenantrag: Beratungsverschulden der Deutschen Rentenversicherung?
Die einzige Möglichkeit wäre einen Anspruch herzuleiten, wenn unser Kunde nachweisen können, dass er wegen der Rente bei der DRV einen Termin hatten und nach den Antragmöglichkeiten und Beginn gefragt hätte und dort keine oder eine falsche Auskunft bekommen haben. Dann könnte er über den sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch rückwirkend seine Rente beziehen (begrenzt im Regelfall auf 4 Jahre rückwirkend). Aber ohne konkreten Anlaß kann er der DRV kein Beratungsverschulden vorwerfen.
Hier die richtige Quelle:
https://rentenbescheid24.de/verspaeteter-rentenantrag/
Ja ja, Rentenbescheid24 mal wieder 😂😂😂
Der „rentenpeter“ ist zwar ein Teils sehr polemischer Vielredner, aber bei den harten Fakten liegt er meistens nicht falsch.
Zumindest wäre es einen Versuch wert, auf das Argument einer Falschberatung zu setzen.
Ist es nicht so, dass sich die Rente jeden Monat um 0,5% bzw. 6% pro Jahr erhöht falls nach dem 01.10.2022 weitergearbeitet wird? Dann wären im ersten Moment 40.000€ verloren, würden aber wieder über die Laufzeit des Rentenbezugs rausgeholt werden (vorausgesetzt man wird alt genug). Das wären dann ja auch 1,5 Jahre * 6% = 9% mehr Rente.
Nur nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Falschberatung ist eher unwahrscheinlich. Soweit ich mich erinnere, kam die Gesetzesänderung erst kurz vor Weihnachten 2022. War die Beratung vorher, konnte dazu also noch gar keine Aussage getroffen werden.
Man darf von einem mündigen Bürger auch erwarten, dass er sich selbständig über Themen informiert, die ihn betreffen. Will sagen, wer kurz vor der Rente steht, sollte im eigenen Interesse das Thema Rente im Auge behalten und die Nachrichten verfolgen.
Habe den Eindruck, dass immer mehr Menschen heutzutage erwarten, dass man ihnen den A.... nachträgt, und wenn dann was schief läuft, sind die Anderen schuld.
Denke es geht hier vorrangig überhaupt nicht um die Änderung der Hinzuverdienstgrenze, sondern viel mehr um die Tastsache dass durch die Nichtbeantragung der Rente 40.000€ verloren gegangen sind ohne einen Hinweis darauf. Normalerweise bekommt man ja 6% pro Jahr mehr an Rente durch das weiterarbeiten was hier scheinbar doch nicht zutrifft.
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat definitiv nicht die Runde gemacht. Sonst hätte die Person es ja gewusst.
Und wann wäre das in diesem Fall?
Und wann wäre das in diesem Fall?
Die Person hat sich wohl darauf verlassen, dass wenn man weiterarbeitet es 6% extra an Rente gibt. Könnte der einzige Grund gewesen sein weiter zu arbeiten. Hat allerdings niemand mitgeteilt, dass dem nicht so ist.
Aus welchem Kaffeesatz haben Sie denn das rausgelesen (betrifft jeden Satz Ihres Beitrags) ?
In der Frage ging es nur um die Verschiebung der Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst, um die Rentenkürzung zu vermeiden.
Der Rest ist Interpretation der Forenteilnehmer. Bei den Beratungsterminen waren Sie wohl auch nicht dabei.
Wie kann man sich auf etwas verlassen, das man nicht verstanden hat (falls dem überhaupt so ist)?
Die betreffenden Informationen hätte man auch schon früher auf den DRV Seiten finden können.
Daß man sich rechtzeitig um seine Rente kümmern soll, macht auch ständig die Runde ...
Vielleicht läßt sich ja noch was reißen mit 'Rentenpunkte durch Pflege anderer'
Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.
Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.
Zunächst mal ist eine Falschberatung kaum zu beweisen und dann soll noch die Rentenversicherung das Gehalt nachzahlen?🤦♂️ So etwas kann man auch nur in der Anonymität dieses Forums ernsthaft diskutieren. Einfach nur lächerlich!😂
Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.
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