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Experten-Antwort

Rente nicht beantragt - Finanzieller Nachteil?

von arnonym11.04.2024 | 20:25
343 Ansichten
33 Antworten
Folgender Fall: - Jahrgang 1958 - Am 01.10.2022 waren die 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung erreicht (vorzeitige Altersrente, besonders langjährig Versicherte) - Rente wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt. Wurde weitergearbeitet bis jetzt. - Grund damals: Bei Bezug von Rente + Gehalt zeitgleich gibt es Abzüge (Hinzuverdienstgrenze) - Rentenberatung wurde Ende 2022 in Anspruch genommen - Rentenberatung wurde April 2024 wieder in Anspruch genommen - Erfahren dass die Hinzuverdienstgrenze vor fast 1,5 Jahren geändert wurde / entfällt - Angenommen die Rente läge bei 2.200€ netto. Hat die Person nun knapp 1,5 Jahre * 2,2k also etwa 40.000€ verloren?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2024 | 13:30

Guten Tag arnonym,

wie hier im Forum ausgeführt, wurde der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen tatsächlich erst Ende Dezember 2022 vom Gesetzgeber beschlossen. Eine Beratung, die vorher stattgefunden hat, konnte daher darauf noch nicht eingehen. Über die Höhe der "entgangenen Rente" kann hier nur spekuliert werden. Sie können bei der Rentenversicherung schriftlich um Überprüfung bitten, ob ein früherer Rentenbeginn möglich ist, sofern Sie glauben dass Ihre Beratung Mängel hatte.

32 Antworten

Ham 11.04.2024 | 20:33
Im Prinzip schon. Allerdings muß man fairerweise sagen, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nun wirklich die Runde gemacht hat und rauf und runter veröffentlicht wurde.
Oh Mannam 11.04.2024 | 20:47
Worauf wollen Sie denn hinaus? Das die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten ab 2023 weggefallen sind, wurde in den Medien mehrfach bekanntgegeben.
arnonymam 11.04.2024 | 20:53
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat definitiv nicht die Runde gemacht. Sonst hätte die Person es ja gewusst.
Steuern nicht vergessen.am 11.04.2024 | 20:55
Wenn Sie die höhere Besteuerung bei doppeltem Einkommen (Rente und Gehalt) mit einrechnen, wird es deutlich weniger sein.
Doch, docham 11.04.2024 | 20:57
arnonym schrieb

Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze hat definitiv nicht die Runde gemacht. Sonst hätte die Person es ja gewusst.

Selbstverständlich stand das überall groß in den Printmedien und wurde auch im Fernsehen / Radio kommuniziert. Das ist selbst mir nicht entgangen, obwohl ich damit nichts zu tun habe.
KSCam 11.04.2024 | 21:06
H schrieb

Im Prinzip schon. Allerdings muß man fairerweise sagen, dass der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nun wirklich die Runde gemacht hat und rauf und runter veröffentlicht wurde.

40.000€ wären es wohl nicht gewesen, weil da einiges an Steuern angefallen wäre bei voller Rente plus vollem Verdienst, aber ca. 30.000 könnten es schon sein. Das Gesetz wurde damals aber wirklich erst kurz vor Jahresende verabschiedet und je nach Termin der Beratung Ende 2022 war das damals noch kein Beratungsthema. Vielleicht googelt jemand wann damals die 2. Lesung im Bundestag war und ab da war es auch Standard in der Beratung (zumindest bei mir). Bis Ende 2022 gab es noch die Coronazuverdienstregeln und lange war damals nicht klar ob und wie das verlängert wird - und von jetzt auf gleich stand plötzlich das Gerücht im Raum, dass die Grenze ab 01.01.23 ganz fällt. Mir fällt ein Zitat aus einer Beraterbesprechung aus Oktober oder November 2022 ein: "du kannst doch nicht etwas beraten, was noch gar nicht beschlossen ist und vielleicht nicht kommt" Aber wer regelmäßig Zeitung liest oder Nachrichten schaut hätte es durchaus ab Anfang 2023 zu Kenntnis haben können. Letztlich irgenwo Pech gehabt, leider.
arnonymam 11.04.2024 | 21:16
Das bedeutet dass wirklich 40.000€ unwiderruflich weg sind?
Mikeam 11.04.2024 | 22:47
Für das Jahr 2022 gab es auch schon erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro.
Auch interessantam 11.04.2024 | 23:09
Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rueckwirkende-altersr… Verspäteter Rentenantrag: Beratungsverschulden der Deutschen Rentenversicherung? Die einzige Möglichkeit wäre einen Anspruch herzuleiten, wenn unser Kunde nachweisen können, dass er wegen der Rente bei der DRV einen Termin hatten und nach den Antragmöglichkeiten und Beginn gefragt hätte und dort keine oder eine falsche Auskunft bekommen haben. Dann könnte er über den sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch rückwirkend seine Rente beziehen (begrenzt im Regelfall auf 4 Jahre rückwirkend). Aber ohne konkreten Anlaß kann er der DRV kein Beratungsverschulden vorwerfen.
Warum nicht?am 12.04.2024 | 07:15
. schrieb

Ja ja, Rentenbescheid24 mal wieder 😂😂😂

Der „rentenpeter“ ist zwar ein Teils sehr polemischer Vielredner, aber bei den harten Fakten liegt er meistens nicht falsch. Zumindest wäre es einen Versuch wert, auf das Argument einer Falschberatung zu setzen.
Manuelam 12.04.2024 | 07:45
Ist es nicht so, dass sich die Rente jeden Monat um 0,5% bzw. 6% pro Jahr erhöht falls nach dem 01.10.2022 weitergearbeitet wird? Dann wären im ersten Moment 40.000€ verloren, würden aber wieder über die Laufzeit des Rentenbezugs rausgeholt werden (vorausgesetzt man wird alt genug). Das wären dann ja auch 1,5 Jahre * 6% = 9% mehr Rente.
Lächerlich!am 12.04.2024 | 07:50
Warum nicht? schrieb

Der „rentenpeter“ ist zwar ein Teils sehr polemischer Vielredner, aber bei den harten Fakten liegt er meistens nicht falsch.

Zumindest wäre es einen Versuch wert, auf das Argument einer Falschberatung zu setzen.

Zunächst mal ist eine Falschberatung kaum zu beweisen und dann soll noch die Rentenversicherung das Gehalt nachzahlen?🤦‍♂️ So etwas kann man auch nur in der Anonymität dieses Forums ernsthaft diskutieren. Einfach nur lächerlich!😂
Praxisam 12.04.2024 | 08:26
Falschberatung ist eher unwahrscheinlich. Soweit ich mich erinnere, kam die Gesetzesänderung erst kurz vor Weihnachten 2022. War die Beratung vorher, konnte dazu also noch gar keine Aussage getroffen werden. Man darf von einem mündigen Bürger auch erwarten, dass er sich selbständig über Themen informiert, die ihn betreffen. Will sagen, wer kurz vor der Rente steht, sollte im eigenen Interesse das Thema Rente im Auge behalten und die Nachrichten verfolgen. Habe den Eindruck, dass immer mehr Menschen heutzutage erwarten, dass man ihnen den A.... nachträgt, und wenn dann was schief läuft, sind die Anderen schuld.
Manuelam 12.04.2024 | 08:44
Rentenschmied schrieb

Nur nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Und wann wäre das in diesem Fall?
ThomasRam 12.04.2024 | 11:16
1. Hinzuverdienstgrenze 2022: "46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wurde" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… -> damals schon 3838 € Hinzuverdienst/Monat möglich ohne Abzüge 2. Weg ist das Geld nicht, Sie bekommen es nur nachträglich nicht mehr. 3. Sie haben sich eine höhere Steuer und KV/PV Beiträge auf die Rente eingespart. 4. https://www.programmwechsel.de/per-anhalter-durch-die-galaxis/um…
selberrechnenam 12.04.2024 | 11:23
Manuel schrieb

Und wann wäre das in diesem Fall?

63 Jahre +(14,1/03) Monate = 63 Jahre +47 Monate
Moritzam 12.04.2024 | 11:26
Die Person hat sich wohl darauf verlassen, dass wenn man weiterarbeitet es 6% extra an Rente gibt. Könnte der einzige Grund gewesen sein weiter zu arbeiten. Hat allerdings niemand mitgeteilt, dass dem nicht so ist.
Glaskugelam 12.04.2024 | 11:46
Moritz schrieb

Die Person hat sich wohl darauf verlassen, dass wenn man weiterarbeitet es 6% extra an Rente gibt. Könnte der einzige Grund gewesen sein weiter zu arbeiten. Hat allerdings niemand mitgeteilt, dass dem nicht so ist.

Aus welchem Kaffeesatz haben Sie denn das rausgelesen (betrifft jeden Satz Ihres Beitrags) ? In der Frage ging es nur um die Verschiebung der Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst, um die Rentenkürzung zu vermeiden. Der Rest ist Interpretation der Forenteilnehmer. Bei den Beratungsterminen waren Sie wohl auch nicht dabei. Wie kann man sich auf etwas verlassen, das man nicht verstanden hat (falls dem überhaupt so ist)? Die betreffenden Informationen hätte man auch schon früher auf den DRV Seiten finden können. Daß man sich rechtzeitig um seine Rente kümmern soll, macht auch ständig die Runde ... Vielleicht läßt sich ja noch was reißen mit 'Rentenpunkte durch Pflege anderer'
Praxisam 12.04.2024 | 13:19
Name schrieb

Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.

Den sogenannten "Schaden" hat der Mensch selbst verursacht. Niemand hat ihn davon abgehalten die Rente zu beantragen. Falsch beraten wurde er auch nicht. Eigene Entscheidung - eigene Verantwortung.
Ham 12.04.2024 | 13:23
Name schrieb

Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.

Und wurde dort zweimal richtig beraten nach den jeweils zu der Zeit gültigen Regeln. In den gängigen Gazetten steht zum Jahresende immer die Rubrik "was sich 20XX alles ändert" und dort wurde es kommuniziert, ebenso wie in diversen Sendungen und Nachrichten im TV. Sonst hören die Leute immer Allerlei unter der Hand und die Flüsterpropaganda hat den Fragesteller nicht erreicht?
Lächerliches von "Lächerlich"am 12.04.2024 | 13:55
Lächerlich! schrieb

Zunächst mal ist eine Falschberatung kaum zu beweisen und dann soll noch die Rentenversicherung das Gehalt nachzahlen?🤦‍♂️ So etwas kann man auch nur in der Anonymität dieses Forums ernsthaft diskutieren. Einfach nur lächerlich!😂

Nö, um "Gehalt nachzahlen" geht es mit Sicherheit nicht, Sie Intelligenzflüchtling. Sein Arbeitsgehalt hat der Fragende ja komplett und zu jeder Zeit erhalten.
Nach vorne schauenam 12.04.2024 | 14:10
"Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß" (alte Fussballer-Weisheit). Da es wahrscheinlich auch mit dem Nachweis einer Falschberatung nichts klappen wird, ist dieses Thema wohl durch. "Glücklich ist, wer vergisst was nicht mehr zu ändern ist". Freuen Sie sich doch, dass Sie sich mit einer Nettorente von 2.200 Euro monatlich eine sehr ordentliche Altersrente erarbeitet haben. Offensichtlich hatten Sie ja auch ein sehr gutes Arbeitseinkommen, wenn Sie so hohe Rentenansprüche erworben haben und vermutlich auch noch einiges ansparen können fürs Alter. Ihr Glas ist also wohl mehr als dreiviertel voll und nicht halbleer :-) Also genießen Sie doch Ihr Leben und lassen Sie es sich gutgehen. Aber hey, das ist Ihre Entscheidung!
arnonymam 12.04.2024 | 14:15
Ja, das war dann ein ziemlich teurer Fehler (mit 40.000€ Schaden) die Rente nicht direkt zu beantragen und statt dessen weiter arbeiten zu wollen.
Glaskugelam 12.04.2024 | 16:58
Name schrieb

Wie bereits erwähnt war die Person zwei mal bei einer offiziellen Rentenberatung und trotzdem kam ein 40.000€ Schaden zustande. Ein Vorwurf weil sich nicht drum gekümmert hat trifft demnach definitiv nicht zu.

"Daß man sich rechtzeitig um seine Rente kümmern soll..." heißt ja eben nicht 'nicht gekümmert'. Außerdem hat in diesen Jahren die Politik aufgrund diverser Krisen nicht nur an einem 'Rad gedreht', soviel sollte man zumindest mitbekommen haben, auch im Lockdown, das heißt: am Ball bleiben und keine 1,5 Jahrespause einlegen. Muß man halt positiv sehen: Es entstand kein Schaden im eigentlichen Sinn, es wurde nur nicht die superoptimale Option gewählt.
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