Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

rente oder arbeitsamt

von neurentner09.07.2009 | 09:55
1217 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Jahrgang 07/51; 50% GdB; au seit 03/08; reha 5 Wochen auf Drängen der KK Sept. 08;lt. reha au entlassen, aber im Bericht Jan.09 6Std.+. MdK der KK au und erwerbsgemindert. Als ich auf Anraten meines Arztes einen EM-Antrag stellen wollte, kam von der RV eine Ablehnung wegen des Reha-Berichtes. Grund:reha wurde in Rentenantrag umgedeutet. Widerspruch von mir, weil ich keinen Antrag gestellt hatte. Habe aber selbst Mitte März 09 einen EM-Antrag gestellt. Nach Gutachter-Termin nicht an Erfolg geglaubt. War beim AA wegen Nahtlosigkeit, weil noch Anspruch auf 2 Jahre A.losengeld, danach kann ich mit 60 in Rente. Jetzt kam ein positiver Rentenbescheid:rückwirkend 09.08(Reha-Antrag)-30.07.09 volle EM-Rente. Kann mich nicht freuen (Krankheitsbedingt); was ist, wenn die Rente nicht verlängert wird. Jetzt würde ich ab Aug.09 2 Jahre Alg. bekommen (250,-€ mehr als rente). Sollte die Rente nicht verlängert werden, nur noch pauschaliertes Alg. Habe ich Nachteile, wenn ich zugunsten von Alg. auf Rente verzichte. Ich weis, dass ich nicht voll arbeitsfähig bin, muss mich aber wegen Alg. z.T. arbeitsfähig melden. Widerspruch noch möglich-aber wie sieht das aus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo neurentner,

grundsätzlich kann ich dem Beitrag von haesvau zustimmen. Sie sollten aber auch noch bedenken, dass es mit einer Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur und dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht "getan" ist. Die Arbeitsagentur wird bestrebt sein, Sie in eine Arbeit zu vermitteln und auch entsprechende Eigenbemühungen von Ihnen erwarten. Diesen Druck sollten Sie nicht unterschätzen. Darüber hinaus ist bei entsprechender Leistungsminderung damit zu rechnen (wie haesvau bereits beschrieben hat), dass auch die Arbeitsagentur Sie zu einer neuen Antragstellung beim Rentenversicherungsträger auffordern wird.

Die Entscheidung, wie Sie weiter verfahren wollen, kann Ihnen letztlich niemand abnehmen. Allerdings könnte eine persönliche, individuelle Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger und Ihrer Arbeitsagentur durchaus hilfreich für Ihre Meinungsfindung sein.

2 Antworten

haesvauam 09.07.2009 | 10:49
Wenn Sie von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, können Sie auch nur mit Zustimmung der Krankenkasse der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen. Sprechen Sie mit ihr, vielleicht lässt sie eine Rücknahme des Rentenantrags ja zu wegen ihrer finanziellen Verluste (aber unwahrscheinlich). Ein bloßer Verzicht auf die volle EM-Rente wird die Arbeitsagentur voraussichtlich nicht interessieren und auch die Arbeitsagentur könnte Sie, wenn Sie den ersten Antrag tatsächlich noch zurückziehen dürften, zur erneuten Reha-/Rentenantragstellung auffordern. Ist die EM-Rente tatsächlich nur bis 7/09 befristet? Dann können Sie sich doch jetzt schon wieder alo melden und brauchen erst einmal keinen Verlängerungsantrag bezüglich der Rente zu stellen. Evtl. werden Sie dazu aber von der Arbeitsagentur aufgefordert werden. Was komisch ist: Bei einer EM ab 03/08 dürfte die befristete Rente eigentlich frühestens ab 01.10.08 begonnen haben.
neurentneram 09.07.2009 | 11:11
Fehler: Rente bis 30.07.2010
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026