Hallo Jan,
wie von W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt, können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen oder vorzeitig in [Altersrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html gehen möchten. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Bezug von Arbeitslosengeld II möglich.
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis vom Nettorentenbetrag vor Steuern (Bruttorente - Sozialabgaben) zum Nettoeinkommen vor Steuern (Bruttoeinkommen - Sozialabgaben). Dabei wird von einem fiktiven Versicherten ausgegangen, der 45 Jahre lang immer exakt ein Durchschnittseinkommen erzielt hat ("Standardeckrentner"). Das Bedeutet, das Rentenniveau bildet nicht das Verhältnis Ihrer persönlichen Rente zu Ihrem persönlichen Einkommen ab, sondern ist ein rein statistischer Wert. Das Rentenniveau spielt nur bei den Rentenanpassungen eine Rolle, nicht jedoch bei der Berechnung Ihrer individuellen Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung