Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun?
Wenn Sie kurz vor der Rente Ihren Arbeitsplatz verlieren, kommen je nach Versicherungsverlauf Arbeitslosengeld oder eine vorgezogene Altersrente infrage. Welche Möglichkeit günstiger ist, hängt unter anderem von der Leistungshöhe, möglichen Rentenabschlägen und den erfüllten Versicherungszeiten ab.
Mit Arbeitslosengeld ist hier die Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung gemeint, auch ALG I genannt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Lassen Sie vor einer Entscheidung Ihren Rentenbeginn und Ihre Versicherungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Arbeitslosengeld statt Rente beantragen: Was sind die Vorteile?
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon Altersrente beziehen können. Wenn Sie mit 63 oder 64 Jahren Ihre Arbeit verlieren, haben Sie wie ein jüngerer Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie haben also – wenn Sie schon ein vorzeitiges Altersruhegeld erhalten können – die freie Wahl: Sie können Rente beantragen oder sich – was häufig günstiger ist – der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und Arbeitslosengeld beziehen.
Vorteil 1: Arbeitslosengeld kann höher als die Rente sein
Ob Arbeitslosengeld oder eine vorgezogene Rente höher ausfällt, lässt sich nur individuell feststellen. Vergleichen Sie den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag des Arbeitslosengeldes mit der Rente nach möglichen Abschlägen sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch die steuerlichen Auswirkungen können eine Rolle spielen.
Ihre aktuelle Renteninformation bietet eine erste Orientierung. Für einen konkreten vorgezogenen Rentenbeginn sollten Sie eine Rentenauskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen.
Vorteil 2: Arbeitslosengeld kann die spätere Rente erhöhen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld zahlt die Arbeitsagentur bei bestehender Rentenversicherungspflicht Rentenbeiträge. Berechnungsgrundlage sind grundsätzlich 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Leistung zugrunde liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze und Ihr individueller Versicherungsverlauf beeinflussen die Höhe.
Rechenbeispiel: Werden in zwei Jahren Arbeitslosengeldbezug insgesamt 1,6 Entgeltpunkte erworben, ergeben diese beim seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro eine zusätzliche monatliche Bruttorente von rund 68,03 Euro, vor etwaigen Rentenabschlägen. Der tatsächliche Zuwachs kann davon abweichen.
Wichtig bei 45 Versicherungsjahren: Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen grundsätzlich nicht für die Wartezeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Ausnahme besteht, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Die Zahlung von Rentenbeiträgen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass diese Zeit auch die 45 Jahre vervollständigt. Lassen Sie dies vor der Planung Ihres Rentenbeginns prüfen. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 51 SGB VI.
Vorteil 3: Rentenabschläge vermeiden oder verringern
Bei einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen beträgt die Kürzung 0,3 Prozent für jeden Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze. 24 Monate entsprechen 7,2 Prozent. Diese Abschläge gelten grundsätzlich dauerhaft. Ein späterer Rentenbeginn kann sie verringern oder vermeiden.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird dagegen nur ohne Abschläge gewährt. Sie lässt sich nicht durch Abschläge noch früher beziehen. Voraussetzung sind das für Ihren Geburtsjahrgang geltende Mindestalter und 45 anrechenbare Versicherungsjahre.
Wie lange kann ich mit 63 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?
Arbeitslosengeld kann bei entsprechendem Versicherungsverlauf bis zu 24 Monate gezahlt werden. Der Anspruch endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, auch wenn die mögliche Bezugsdauer noch nicht ausgeschöpft ist. Das regelt § 136 Absatz 2 SGB III.
Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab. Für 1963 Geborene liegt sie bei 66 Jahren und zehn Monaten, für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Berechnen Sie selbst mit unserem Rentenbeginnrechner, ab wann Sie frühestens mit und ohne Abschläge in Rente gehen können.
Wer hat Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld?
Für eine Anspruchsdauer von bis zu 24 Monaten müssen Sie bei Entstehung des Anspruchs mindestens 58 Jahre alt sein und innerhalb des maßgeblichen Fünf-Jahres-Zeitraums mindestens 48 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen nachweisen. Es zählen nicht ausschließlich Beschäftigungszeiten. Die Arbeitsagentur prüft die konkrete Anspruchsdauer und mögliche frühere Ansprüche. Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Vor Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag beraten lassen: Wer seine Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst herbeiführt, riskiert eine Sperrzeit und eine Verkürzung der Anspruchsdauer. Arbeitslosengeld sollte deshalb nicht ohne vorherige Prüfung als sichere Überbrückung bis zur Rente eingeplant werden.
Darf die Arbeitsagentur mich vorzeitig in Rente schicken?
Beim Arbeitslosengeld müssen Sie nicht allein deshalb eine vorgezogene Altersrente beantragen, weil Sie deren Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen aber sämtliche Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen, insbesondere arbeitslos gemeldet und für die Vermittlung verfügbar sein.
Wird Ihnen eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt, sind die Ruhensregelungen des § 156 SGB III zu beachten. Lassen Sie die Auswirkungen vor einem Rentenantrag von der Arbeitsagentur klären.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als 63-Jähriger beim Arbeitslosengeld?
Auch kurz vor dem Rentenalter gelten die üblichen Pflichten beim Arbeitslosengeld. Dazu gehören die Verfügbarkeit für die Vermittlung, eigene Bemühungen um Arbeit, die Wahrnehmung von Terminen und die Annahme zumutbarer Beschäftigungen. Das Alter allein befreit davon nicht.
Reisen vorher abstimmen: Eine Ortsabwesenheit muss vor Reisebeginn von der Arbeitsagentur genehmigt werden. Einen Urlaubsanspruch wie Beschäftigte haben Arbeitslose nicht. Bei genehmigter Abwesenheit kann Arbeitslosengeld grundsätzlich für bis zu 21 Kalendertage im Kalenderjahr weitergezahlt werden.
Bei einer genehmigten Abwesenheit von mehr als drei und höchstens sechs Wochen wird die Leistung grundsätzlich nur für die ersten drei Wochen gezahlt. Dauert die Reise länger als sechs Wochen, besteht für die gesamte Reise ab dem ersten Tag kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Danach müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Wann müssen Arbeitslose statt Grundsicherungsgeld Rente beantragen?
Seit 1. Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bezeichnete Geldleistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld. Sie ist von der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld zu unterscheiden. Informationen zur Reform beim BMAS.
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt nach § 12a SGB II eine befristete Ausnahme von der Verpflichtung, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Daraus folgt aber keine uneingeschränkte Wahlfreiheit: Eine ungeminderte, also abschlagsfreie Altersrente ist nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich vorrangig. Bei einer Aufforderung zur Antragstellung muss das Jobcenter die Umstände des Einzelfalls und sein Ermessen berücksichtigen. Fachliche Weisungen zu § 12a SGB II, Abschnitt 1.6.
Die befristete Ausnahme darf nicht ohne erneute Prüfung auf Zeiträume ab 2027 übertragen werden.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rente setzt 45 anrechenbare Versicherungsjahre und das für den Geburtsjahrgang geltende Mindestalter voraus. Sie wird stets ohne Abschläge gewährt und gehört grundsätzlich zu den vorrangigen Leistungen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Erforderlich sind insbesondere 35 Versicherungsjahre und eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn. Für Jahrgänge ab 1964 ist die Rente ab 65 Jahren abschlagsfrei möglich, ab 62 Jahren mit Abschlägen. Die befristete Ausnahme bis Ende 2026 betrifft die Verpflichtung zum vorzeitigen Bezug mit Abschlägen; eine abschlagsfreie Rente ist grundsätzlich vorrangig.
Altersrente für langjährig Versicherte
Bei 35 Versicherungsjahren ist diese Rente ab 63 Jahren mit Abschlägen möglich. Eine Pflicht, sie mit Abschlägen zu beantragen, besteht im Rahmen der befristeten Ausnahme bis Ende 2026 nicht. Lassen Sie Ihren individuellen Fall vom Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung prüfen, bevor Sie einen Antrag stellen oder auf eine Leistung verzichten.
Ist Grundsicherungsgeld oder Rente für mich günstiger?
Vergleichen Sie die individuelle Rentenhöhe nach Abschlägen mit dem Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Bei der bedürftigkeitsabhängigen Leistung werden Einkommen, Vermögen und die Verhältnisse der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Eine höhere monatliche Rente allein beantwortet die Frage deshalb nicht.
Beispiel: Wer 1963 geboren ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren beziehen. Bei einem Rentenbeginn 46 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze beträgt der Abschlag 13,8 Prozent. Aus rechnerisch 1.000 Euro monatlicher Bruttorente werden dann 862 Euro, jeweils vor Beiträgen und möglichen Steuern. Ein späterer Beginn vermindert den Abschlag. Ob Grundsicherungsgeld bis dahin beansprucht werden kann, muss gesondert geprüft werden.
Steigt meine Rente durch den Bezug von Grundsicherungsgeld?
Durch den Bezug von Grundsicherungsgeld allein entstehen keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dafür werden keine Rentenbeiträge gezahlt. Die Bezugszeit kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Für ausschließlich darlehensweise oder bestimmte einmalig gewährte Leistungen gelten Ausnahmen. Maßgeblich ist § 58 SGB VI.
Bringt die Bewertung als Anrechnungszeit Vorteile?
Anrechnungszeiten können helfen, die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente zu erfüllen. Sie können außerdem den maßgeblichen Prüfungszeitraum für die Pflichtbeiträge bei einer Erwerbsminderungsrente verlängern. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt jedoch von den weiteren versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen abhängig.
Lassen Sie die Bezugszeiten in Ihrem Versicherungskonto prüfen. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen neben 35 Versicherungsjahren auch die erforderliche Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und die jeweilige Altersgrenze vorliegen.
Zählt Grundsicherungsgeld für die 45 Versicherungsjahre?
Nein. Zeiten des Grundsicherungsgeld-Bezugs werden bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mitgerechnet.
Tipp: Wenn Ihnen als Grundsicherungsgeld-Bezieher nur ein oder zwei Versicherungsjahre fehlen, um die begehrte Frührente im passenden Alter erhalten zu können, kann es sich lohnen, einen Minijob aufzunehmen. Die Zeit des Jobbens zählt dann als vollwertige Versicherungszeit – vorausgesetzt, Sie wählen nicht die Versicherungspflicht ab. Dies gilt auch für Kleinst-Minijobs, also beispielsweise für einen 200-Euro-Job. Minijobber bessern hierdurch auch ihr aktuelles Einkommen auf. Denn ein Teil des Arbeitsentgelts wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
