Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo programmierer,
durch das europäische Gemeinschaftsrecht gehen Ihnen die Beiträge, die Sie im Laufe Ihres Lebens in verschiedenen Mitgliedstaaten gezahlt haben (sofern sie denn tatsächlich entrichtet wurden) nicht verloren.
Grundsätzlich gilt: Beiträge, die Sie in den Mitgliedstaaten gezahlt haben, verbleiben beim dortigen Versicherungsträger. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben. Der deutsche Träger zahlt z. B. aus den Versicherungszeiten in Deutschland eine deutsche Rente, der französische Träger aus den Zeiten in Frankreich eine französische Rente.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Mitgliedstaat nicht, werden auch die Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.
Wenn Sie in Österreich weniger als 1 Jahr an Versicherungszeiten zurückgelegt haben, ergeben sich Besonderheiten. Hier werden die österreichischen Zeiten womöglich von den anderen Trägern übernommen.
Mit Chile besteht ein Sozialversicherungsabkommen, für das die DRV Rheinland zuständige Verbindungsstelle ist. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte dorthin.
Zur Klärung der ausländischen Versicherungszeiten empfehlen wir Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland zu wenden.
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