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Experten-Antwort

Rente überall

von programmierer07.10.2011 | 23:00
1813 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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AlsProgrammierer habe ich in 5 Ländern gearbeitet. Jedesmal bei einem dortigen Unternehmen als Festangestellter. Und ich weiß von keinem einzigen Staat, ob ich eine Rente und in welcher Höhe ich sie erhalte. Da hier scheinbar sehr viele Experten posten, freue ich mich auf Auskünfte, ob ich eine Rente aus diesen Staaten bekomme: Deutschland: ca. 7 Jahre, ca. 32.000 Jahr verdient Frankreich: ca. 2 Jahre, ca. 40 000 Chile: 1 Jahr, ca. 30.000 England: 2 Jahre, 39 000 Österreich: ca 1 Jahr, 45.000 Mit freundlichem Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2011 | 11:26

Hallo programmierer,

durch das europäische Gemeinschaftsrecht gehen Ihnen die Beiträge, die Sie im Laufe Ihres Lebens in verschiedenen Mitgliedstaaten gezahlt haben (sofern sie denn tatsächlich entrichtet wurden) nicht verloren.

Grundsätzlich gilt: Beiträge, die Sie in den Mitgliedstaaten gezahlt haben, verbleiben beim dortigen Versicherungsträger. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben. Der deutsche Träger zahlt z. B. aus den Versicherungszeiten in Deutschland eine deutsche Rente, der französische Träger aus den Zeiten in Frankreich eine französische Rente.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Mitgliedstaat nicht, werden auch die Zeiten in den anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.

Wenn Sie in Österreich weniger als 1 Jahr an Versicherungszeiten zurückgelegt haben, ergeben sich Besonderheiten. Hier werden die österreichischen Zeiten womöglich von den anderen Trägern übernommen.

Mit Chile besteht ein Sozialversicherungsabkommen, für das die DRV Rheinland zuständige Verbindungsstelle ist. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte dorthin.

Zur Klärung der ausländischen Versicherungszeiten empfehlen wir Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland zu wenden.

4 Antworten

Hugoam 07.10.2011 | 23:12
Woher sollen die Experten hier wissen,welche Voraussetzungen zum Rentenbezug in diesen Ländern notwendig sind? Da müssen Sie schon dort direkt anfragen.
Schadeam 08.10.2011 | 08:39
Mit allen genannten Staaten besteht ein Soziales Abkommen. Zur Klärung der einzelnen Versicherungszeiten und der Rentenansprüchen können Sie in Deutschland die Kontenklärung betreiben. Geben Sie dazu für jedes der Staaten die jeweilige Rentenversicherungsnummer und die Arbeitszeiten möglichst genau an (Zeit, Ort, Arbeitgeber). Dann sollte sich das klären - bei 5 Staaten kann das aber dauern. Alternativ können Sie die RV Träger dieser Länder ermitteln und die Stellen anschreiben und jeweils einen Kontoauszug/ Versicherungsverlauf anfordern. Je früher Sie starten um so besser, am Ende werden Sie einen richtig dicken Ordner haben und hoffentlich aus 5 Ländern jeweils eine kleine Rente bekommen......
Krämersam 08.10.2011 | 07:56
Und normal fragt man ja bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Arbeitgbeer mal danach oder erkundigt sich anderweitig vor Ort wie es mit der Rentenversicherung im jeweiligen Land aussieht. Man kann doch nicht einfach so blauäigig im Ausland Jahrelang arbeiten , ohne sich mal nach einer event. Rentenzhalung erkundigt zu haben.
Kurt mit dem Gurtam 09.10.2011 | 00:35
Eine Voraussetzung für die Rente in dem jeweiligen Staat ist sicherlich, daß sie in den jeweiligen Staaten auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Wenn sie in einem Land keine Rentenbeiträge gezahlt haben, bekommen sie auch keine Rente dort, denn von nichts gibts auch nichts. Weitere Voraussetzungen kommen hinzu, wie zum Beispiel in Deutschland gewisse Mindestversicherungszeiten.
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