Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rente und Gehalt

von Nebel10.11.2019 | 10:15
87 Ansichten
4 Antworten
Ich arbeite nach längerer Krankheit derzeit 5,5 Std./tägl. Auf Anraten meines Arztes werde ich eine EM-Rente beantragen. Sollte diese genehmigt werden, ist davon auszugehen, dass die Rente zum Zeitpunkt des Eintretens des Leistungsfalls gewährt wird. Der Rentenbescheid kommt allerdings verzögert. In dieser Zeit habe ich noch Einnahmen aus meiner Beschäftigung. Frage: Wird mein Gehalt mit der rückwirkend genehmigten Rente verrechnet, oder bekomme ich meine Rentennachzahlung voll ausbezahlt? Bitte um baldige Antwort.

4 Antworten

wenns und aberam 10.11.2019 | 10:21
Erst mal beantragen und abwarten was passiert. Was Ihr Arzt meint, spielt genau 0,0 Rolle. Die Entscheidung trifft die DRV. Und wenn man schon beim werde, sollte, davon ausgehen ist, Sie sollten davon ausgehen das aufgrund Ihrer derzeitigen Arbeitsfähigkeit max. eine Teil-EM-Rente herauskommt, wenn überhaupt....werde, sollte davon ausgehen. Antrag stellen und auf die Entscheidung warten.
Rudiam 10.11.2019 | 10:37
Hallo, machen Sie die Antragsstellung von der Beantwortung der Frage abhängig? Der Rentenbeginn richtet sich aus einer Kombination aus a) Leistungsfall b) Tag der Antragsstellung c) Frage ob die Rente befristet oder unbefristet gewährt wird Leistungsfall ist daher nicht automatisch Rentenbeginn Alle drei Punkte sind - nach Ihren Ausführungen - noch gar nicht durch die DRV festgestellt / gewiss / geprüft. Insofern sehr viel Konjunktiv. Eine "Verrechnung" von Gehalt und rückwirkendem Rentenbezug findet im sozialversicherungsrechtlichem Sinne nicht statt. Wenn ab Rentenbeginn Arbeitsentgelt erzielt wird, welches 1. anrechenbar ist UND 2. die Hinzuverdienstgrenze überschreitet - welche bei einer teilweisen** Erwerbsminderungsrente individuell berechnet wird - kann es zu einer anteiligen Kürzung der Rente kommen, welche auch nicht 1:1 gekürzt wird. Das heißt, dass nicht automatisch jeder Euro, der oberhalb der Hinzuverdienstgrenze liegt genauso von der Rente gekürzt wird. https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/H/hinzuverdienstgre… **mindestens ca. 15.000 EUR brutto / Kalenderjahr Sollte die Rente rückwirkend beginnen und Sie zeitgleich Arbeitsentgelt erzielen, wird vor Bescheiderteilung nach dem Gehalt und einer Prognose über das fortwährende Entgelt gefragt. Daraus resultiert dann ein Rentenbescheid. Sofern keine anderweitigen Erstattungsansprüche im Raum stehen, würde - im Falle einer rückwirkenden Rentenbewilligung - die Nachzahlung sofort ausgezahlt werden.
Dichter Nebelam 10.11.2019 | 13:19
Sie sehen Dinge (Gewährung einer Erwerbsminderungsrente) die überhaupt nicht eindeutig sind. Auch der Leistungsfall wird durch die Rentenversicherung festgelegt. Sie sollten sich nicht so viel Gedanken um ungelegte Eier machen. Stellen Sie zunächst mal einen Rentenantrag und warten die Entscheidung darüber ab. Wie schon erwähnt wurde, nicht Ihr Arzt entscheidet sondern der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Denken Sie lieber zunächst mal über eine Reha nach. Vermutlich wird Ihnen dies die Rentenversicherung zunächst anbieten, da in der Regel zunächst eine Reha absolviert wird. Das wäre deutlich realistischer.
-am 11.11.2019 | 07:44
Hallo Nebel, soweit einen Rente wegen Erwerbsminderung und ein Verdienst aus einer Beschäftigung zusammentreffen, handelt es sich um Hinzuverdienst. Ein Hinzuverdienst wird auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung angerechnet, wenn dieser Verdienst den Betrag von 6.300 Euro im Kalenderjahr übersteigt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist dies Hinzuverdienstgrenze höher und wird individuell berechnet. Im Rahmen eines Antrags auf EM-Rente werden Sie zu Ihrem Verdienst befragt und die evtl. Anrechnung gleich bei der Höhe Ihres Rentenanspruchs berücksichtigt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026