Hallo praxis,
wenn Sie neben Beiträgen in Deutschland weitere Beiträge in einem anderen EU-Staat gezahlt haben, müssen Sie keinen gesonderten Rentenantrag in diesem Staat stellen. Weisen Sie bei der Antragstellung in Deutschland darauf hin, wird der deutsche Rentenversicherungsträger den anderen EU-Staat einbeziehen. Der deutsche Antrag auf Rente gilt dann auch als Rentenantrag im anderen EU-Staat.
Für die Prüfung der erforderlichen Mindestversicherungszeit (d.h. ob Sie eine Rente erhalten können) werden zeitgleiche Beitragszeiten in zwei EU-Staaten nur einmal gezählt. Die Rentenberechnung erfolgt getrennt durch die EU-Staaten, in denen Sie Beiträge entrichtet haben. Dabei berücksichtigt jeder Staat nur die eigenen Beiträge und zahlt daraus eine Rente. Im Leistungsfall erhalten Sie also neben der deutschen Rente eine Zahlung aus dem anderen EU-Staat.
Zur weiteren Information sollten Sie sich die folgende Informationsbroschüre ansehen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa