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Rente und/oder Arbeitslosengeld

von marathonhh22.02.2011 | 08:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe im August 2009 einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Es wurde mir ein Konzept unterbreitet mit 63 in die Rente zu gehen und mein Netto durch die Rente + Betriebsrente + Ausgleichszahlung für 2 Jahre bis ich 65 weiter zu "zahlen". Für die sozialen Abschläge der 7,2% (0,3%/Monat) und der fehlenden Rentenbeiträge für die 2 Jahre wurden 50% mit der Abfindung ausgezahlt. Die Rente fällt jetzt erheblich geringer aus, da die 7,2% von der Rente mit 63 abgezogen werden. Zusätzlich vermindert sich die Rente durch die 2 fehlenden Beitragsjahre erheblich. Eine Ausgleichszahlung in die Rentenkasse ganz oder in Teilbeträgen soll nicht sinnvoll sein! Der Weg, sich arbeislos zu melden scheint nicht sinnvoll, da die Firma dann keine Betriebsrente zahlt und für den Januar angebotener und genommener neuer Urlaub zurückerstattet werden soll. Ich hätte gerne einmal gewußt, wenn man sich arbeitslos meldet anstatt in Rente zu gehen, ob die Firma die Betriebsrente nicht auszahlen und den oben angesprochenen Betrag zurückfordern darf? Im Aufhebungsvertrag ist hierüber nichts vereinbart worden. Ist es auf Grund der oben genannten Dinge sinnvoll in die Arbeitslosigkeit zu gehen zumal auch eine Sperre von 3 Monaten bei der Arbeitsagentur droht? Die Vorteile wären die höhere Rente.

4 Antworten

-am 22.02.2011 | 10:46
Da uns die genaue Ausgestaltung Ihrer Betriebsrente nicht bekannt sind, können wir hierzu keine Auskünfte geben. Bitte setzten Sie sich hierfür mit Ihrer Personalverwaltung bzw. mit dem zuständigen Versorgungsträger in Verbindung. Durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit mit gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben sich weitere Entgeltpunkte, die Ihren Rentenanspruch erhöhen. Des Weiteren ergibt sich durch den dann späteren Rentenbeginn ein geringerer Abschlag. Über die genauen Auswirkungen (in Euro), sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufklären lassen.
Anitaam 22.02.2011 | 12:20
Die Arbeitsagentur zahlt aber nur, wenn Sie tatsächlich zur Vermittlung stehen und auch eigene Bemühungen nachweisen! Wollen Sie sich das wirklich antun?
marathonhham 22.02.2011 | 17:16
Ich denke, jetzt in die Rente zu gehen und das Leben zu genießen sind mehr wert als erst mit 65 Jahren und dann ca. 150 € mehr monatlich haben. Geld ist nicht alles! Natürlich fragt man sich, warum einem von der erarbeiteten Rente mit 63 7,2 % abgezogen werden? Mit welchem Recht? Man macht in der Krise einen Arbeitsplatz frei und wird dafür quasi noch bestraft! Trotzdem danke für die gut gemeinten Antworten.
RFnam 22.02.2011 | 18:21
Die Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme entspricht dem Gesetz. Wenn Sie die Möglichkeit der von Ihrem Arbeitgeber möglich gemachten Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (§ 187a SGB VI) zum Ausgleich der Rentenminderung nicht wahrgenommen haben und mit dem Geld lieber das Leben geniessen, besteht auch kein Grund, dass Sie sich hier über die niedrigere Rente beklagen. Sie haben immer noch die Möglichkeit einer Einzahlung: § 187a SGB VI - Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (1) Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente zu beanspruchen. ... Mit dem ausgefülltem Vordruck V210 können Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger die zum Ausgleich nötige Summe ausrechnen lassen. -------------------------------------------------------------- Die Betriebsrente berührt arbeitsrechtliche Sachverhalte (Betrieblich-, Tariflich- oder Bracncheninterne Regelungen, dazu kann hier niemand weiterhelfen.
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