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Experten-Antwort

Rente versteuern

von Hans-Dieter28.06.2023 | 12:43
270 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich bekomme mit der Erhöhung ab dem 01.07 eine EMR i.H.v. knapp 1000€. Jetzt habe ich gelesen, dass der Grundfreibetrag 10.908 Euro beträgt. Muss ich nun eine Steuererklärung abgeben? Gruß H-D

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2023 | 13:35

Hallo Hans-Dieter, 

 

eine Steuererklärung ist abzugeben, wenn die Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag beträgt für ledige Rentner im Jahr 2023 10.908 EUR und für verheiratete Rentner 21.816 EUR.  Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab (z. B. ob weitere Einkünfte zu berücksichtigen sind). Nähere Informationen können der folgenden Broschüre entnommen werden:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

13 Antworten

JRam 28.06.2023 | 12:47
Ja müssen Sie. Jeder Rentner muss das. Es sei denn Sie leben im Heim oder haben einen Pflegegrad oder sonstige außergewöhnliche Belastungen. Und auf jeden Fall werden Sie auch Nachzahlen müssen, wenn Sie bis dato keine Vorauszahlungen geleistet haben.
Hans-Dieteram 28.06.2023 | 12:53
Hallo JR, können Sie mir bitte sagen, ob Brutto- oder Netto-Einnahme für den Steuerfreibetrag gelten? Damit meine ich, soll ich meine Netto-Rente mal 12 multipliezieren oder den Bruttobetrag um herauszufinden, ob ich unter oder über dem Grundfreibetrag liege. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gruß H-D
Holgeram 28.06.2023 | 13:18
Zur Sicherheit sollten Sie eine Steuererklärung machen, anbei können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, falls Sie zukünftig doch nicht steuerpflichtig sind. Es hängt auch mit davon ab, wann Ihre Rente begonnen hat, zudem sind einige Sachen absatzfähig und falls Sie schwerbehindert sind kommt noch der Pauschbetrag dazu. Somit kann die Gesamtsumme, welche für die Steuer herangezogen wird, deutlich niedriger sein als die ausbezahlte Rente.
Rosiam 28.06.2023 | 13:27
Es kommt darauf an, seit wann sie die Rente beziehen. Im Rentenbescheid steht der zu versteuern Anteil Außerdem kann man noch diverse Sachen steuerlich absetzen. Bei 1000 Euro brutto oder netto sehe ich keine Steuerfestsetzung, außer sie haben noch andere zu versteuernde Einkommen. Ich würde einen Steuerbefreiungsantrag stellen, dann haben sie in Zukunft keine Arbeit mehr mit der Steuererklärung.
JRam 28.06.2023 | 14:32
Holger schrieb

Wer hat Ihnen denn das ins Ohr gepustet?

Steuerfachwirt beim Finanzamt
HiergibtsKekseam 28.06.2023 | 15:27
JR schrieb

Steuerfachwirt beim Finanzamt

Wenn jemand behaupten, dass JEDER gesetzliche Rentner einen Steuererklärung machen muss, ist das schlicht nicht nachvollziehbar. Wenn jemand zum Beipiel nur eine Bruttorente von 800 Euro monatlich hat und sonst keinerlei Einkünfte, dann muss er keine Einkommensteuerklärung machen, weil er niemals über den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro kommt. Wer sich unsicher ist, kann ja eine Erklärung abgeben und dann nach dem entsprechenden Bescheid beantragen, dass er zukünfig keine Erklärung mehr abgeben muss, solange sich sein jährliches "zu versteuerndes Einkommen" nicht wesentlich verändert (also erhöht).
Kein Steuerforum am 28.06.2023 | 17:20
Wenn man die Antworten hier liest, fällt die geballte Inkompetenz auf und man sollte, wie auch der Experte vorschlägt, sich an die steuerberatenden Stellen verweisen. Dies ist eben ein Renten- und kein Steuerforum.
Peter T. am 28.06.2023 | 17:30
JR schrieb

Ja müssen Sie. Jeder Rentner muss das. Es sei denn Sie leben im Heim oder haben einen Pflegegrad oder sonstige außergewöhnliche Belastungen. Und auf jeden Fall werden Sie auch Nachzahlen müssen, wenn Sie bis dato keine Vorauszahlungen geleistet haben.

Oje, wenn ich solche antworten lese. Bei 1000 € Rente, die sie nach der Erhöhung erhalten, haben Sie für die 1. Hälfte schon mal nur rund 950 € bekommen. Selbst bei 0 Abzügen sind sie da schon kaum zur Erklärung verpflichtet. Aber sie haben einen Freibetrag je nachdem wann sie in Rente gegangen sind. 100 € hat jeder Rentner frei und auch sonst muss nicht zu 100 % alles aus der Rente versteuert werden. Wenn Sie eine Behinderung haben wirkt sich das Steiermindernd aus. Chronisch krank (nur 1 Prozent Regel) kann alles was über 1 Prozent von der Brutto Rente (wenn nur diese Einkunft) abgesetzt werden, dazu gehören auch Fahrten zum Arzt. Usw usw. Und erst wenn Sie da über die Freigtenze kommen, sind Sie verpflichtet. Aber wie schon geraten, wenn man nicht genau Bescheid weiß, mal eine Erklärung machen und dann sieht man was zum Ende heraus kommt. Entweder selbst oder abgeben und das Finanzamt rechnen lassen. Dann können Sie auch abschätzen, wie lange Sie noch ohne Pflicht zum Abgeben haben. Wichtig, die Rentenerhöhungen werden zu 100 % versteuert. Dieser Wert wird aber auf der Mitteilung für die Steuer am Anfang des Jahres ausgewiesen. Und da im Juli die Erhöhung kommt, muss man immer die vorige und neue Erhöhung beachten...
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