Hallo Kado,
der Antwort von "Leider nicht ..." muss ich zustimmen. Allein die Zahlung von Insolvenzgeld begründet keinen Vertrauensschutz. Dieser wäre nur gegeben, wenn sie am Stichtag 01.01.2004 entweder
- arbeitslos waren,
- ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist, oder
- sie vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitsarbeit vereinbart haben.
Lassen sie sich hierzu von ihrem Rentenversicherungsträger beraten.