Hallo Ronald 49,
bei einem Leistungsfall der Erwerbsminderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres entsteht keine Zurechnungszeit mehr. In diesem Fall würden alle tatsächlich angefallenen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles mit in die Rentenberechnung einbezogen.
Bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung oder Berufsunfähigkeit würden alle bis zum Rentenbeginn (der von Ihnen bestimmt würde) vorliegenden rentenrechtlichen Zeiten in die Rentenberechnung mit einfließen. Demzufolge würde sich die Rente erhöhen, da noch weitere Beitragszeiten hinzukämen und darüber hinaus würde sich der Rentenabschlag von 10,8 % um 0,3 % pro Monat, den Sie später als 11/2009 in die Rente gehen würden verringern.
Zur Berechnung einer eventuellen Unfallrente wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihren Unfallversicherungsträger. Sofern Sie eine Unfallrente bekämen, wäre der maßgebliche Jahresarbeitverdienst, der dieser Rente zugrunde läge, als Basis für das Zusammentreffen von Unfallrente und gesetzlicher Rente von Bedeutung.
Welchen Hinzuverdienst Sie bei Bezug einer Unfallrente zu beachten hätten, erfragen Sie bitte bei Ihrem Unfallversicherungträger.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gilt grundsätzlich eine allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR monatlich, soweit Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65/67 Jahren noch nicht erreicht haben.