Hallo Susi,
die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll den Verdienst ersetzen, wenn man selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Hinzuverdienen kann man aber – in gewissen Grenzen – trotzdem.
Als Hinzuverdienst, der nur bis zu einer bestimmten Höhe rentenunschädlich ist, gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
Die Auszahlung eines Immobilien-Erbes ist also rentenunschädlich..
Nähere Informationen enthält die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen"
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung