Hallo Susi,
die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll den Verdienst ersetzen, wenn man selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Hinzuverdienen kann man aber – in gewissen Grenzen – trotzdem.
Als Hinzuverdienst, der nur bis zu einer bestimmten Höhe rentenunschädlich ist, gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
Die Auszahlung eines Immobilien-Erbes ist also rentenunschädlich..
Nähere Informationen enthält die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen"
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Muss also auch nicht gemeldet werden.
Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Muss also auch nicht gemeldet werden.
Bestensfalls beim Finanzamt wenn Ihr Steuerfreibetrag überschritten wäre!
Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Muss also auch nicht gemeldet werden.
Um das Thema Erbschaftsteuer geht es in der Frage allerdings nicht....
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