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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsminderung und Erbe

von Susi25.02.2024 | 13:40
2904 Ansichten
7 Antworten
Hallo, meine Mutter bezieht schon seit Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie hat vor Kurzem ein Immobilien-Erbe angetreten und wurde von Ihren Geschwistern ausgezahlt (circa 30.000 EUR). Muss sie dieses Melden/bzw. Muss es berücksichtigt werden und mindert es Ihren Anspruch?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 14:27

Hallo Susi,

 

die Rente wegen voller Erwerbsminderung  soll den Verdienst ersetzen, wenn man selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Hinzuverdienen kann man aber – in gewissen Grenzen – trotzdem.

Als Hinzuverdienst, der nur bis zu einer bestimmten Höhe rentenunschädlich ist, gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. 

Die Auszahlung eines Immobilien-Erbes ist also rentenunschädlich..

Nähere Informationen enthält die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=11

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

DRVam 25.02.2024 | 13:48
Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Muss also auch nicht gemeldet werden.
...am 25.02.2024 | 13:57
Michel schrieb

Bestensfalls beim Finanzamt wenn Ihr Steuerfreibetrag überschritten wäre!

Um das Thema Erbschaftsteuer geht es in der Frage allerdings nicht....
DRVam 25.02.2024 | 15:45
DRV schrieb

Eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Muss also auch nicht gemeldet werden.

Ich bin der Parasit und schreibe meine Beiträge immer nur unter von anderen genutzten Wunschnamen. Daher sind meine Antworten mit Vorsicht zu genießen.
Michelam 25.02.2024 | 18:10
... schrieb

Um das Thema Erbschaftsteuer geht es in der Frage allerdings nicht....

Da haben Sie aber gut aufgepasst! Meine Antwort diente dazu, das Sie nicht auch noch beim Finanzamt nachfragen muss!
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