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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab neuen Bescheid als Erwerbminderungrente bezeichnet?

von beate23.06.2017 | 18:22
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Die Rente wegen volle Erwerbsunfähigkeit bekomme ich ab 07. 2000 gestern kam der Bescheid über der Anpassung der Rente ab 30.06.2017.und man teilte mir gleichzeitig mit das meine Rente jetzt nicht mehr Erwerbsunfähigkeit sondern ab 01.07.2017 als volle Erwerbsminderungsrente bezeichnet wird und ich hätte dadurch keine Nachteile!? Ist das rechtens? Ich glaube zu wissen das es erst ab 2001 die Erwerbsminderungsrente gibt? Warum wurde das geändert? Was will mir man damit sagen? Wie ist da jetzt die Rechtslage? kann der Rententräger einfach meine Rente umbenennen? oder wie soll ich das jetzt verstehen? Es gibt doch immer noch die Rente wegen volle Erwerbsunfähigkeit, oder nicht? Warum wurde das gemacht? Muss ich da tätig werden? Vielen Dank für Antwort Renate

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo beate,

das ist rechtens und Sie brauchen sich keine Sorgen machen.

Sie brauchen nicht tätig werden.

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14 Antworten

GroKoam 23.06.2017 | 18:32
Ja Sie müssen jetzt tätig werden. Und zwar zwischen 3 und 6 Stunden. Nichts mehr mit dem schönen Leben.
beateam 23.06.2017 | 18:39
Was für Schwachsinn was sie da schreiben!
Schorscham 23.06.2017 | 19:32
Können Sie sich noch nicht einmal Ihren Namen merken?;-) MfG
W*lfgangam 23.06.2017 | 19:33
Ja, beate, Ihre EU-Rente wurde lediglich aufgrund von Rechtsänderungen namentlich angepasst. > Muss ich da tätig werden? Warum? Wenn Ihnen der alte 'Name' derselben Rente angenehmer ist, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten und das durchklagen ...die Sozialgerichte verbiegen sich vor Lachen ;-) > Warum wurde das gemacht? Vielleicht, um eine einheitliche Sprachweise für dieselbe Art von Rente zu wählen und so'n büschen mit dem Kehrblech durch die Gesetze zu gehen und nicht immer beide Begriffe zu benutzen ...rufen Sie jetzt nicht noch die (alten) Invalidenrentner auf den Plan ;-) Gruß w. PS: Sie haben gelesen, 'dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht? - und es auch verstanden? Ggf. müssen Sie ihr Namensschild an der Haustür wechseln, von EU-Rentnerin beate in EM-Rentnerin beate *g
Schorscham 23.06.2017 | 19:30
Und DAS schreiben ausgerechnet SIE? War der Grund für Ihre Rente "wegen voller Erwerbsunfähigkeit" vielleicht Schwachsinn?;-) MfG
Fastrentneram 23.06.2017 | 20:09
Hallo Beate oder doch Renate? Die erfahrenen Leser dieses Forums führen Sie mit Ihrer dummen Frage nicht an der Nase herum! Pech gehabt!
beate-renateam 23.06.2017 | 22:38
es macht ja richtig einen traurig das alles zu lesen, es gibt ja auch menschen die 2 namen haben! jetzt macht mich es wütend hier überhaupt mal geschrieben zu haben! danke euch allen für die "klugen" antworten, wahrscheinlich sitzt ihr nur vom pc und gibt euren senf dazu schrecklich sind die menschen heute und wer sich hier für klug hält frag sich......... beate-renate ohne neuen namensschild !
KSCam 23.06.2017 | 23:12
Kurze Anwort: ja es ist rechtens und es hat keinen Nachteil. Somit liegt kein Problem vor, Sie können beruhigt Schlafengehen, gute Nacht.
Schorscham 24.06.2017 | 15:01
Was ist denn Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und voller Erwerbsminderung? Renten wegen "voller Erwerbsunfähigkeit" gab es übrigens noch nie. MfG
Herz1952am 24.06.2017 | 19:02
Hallo Renate Beate, Vergessen Sie die Beiträge außer den von KSC und den von W*lfgang. Groko ist nur ein "Scherzkeks" oder ein Komödiant, aber harmlos :-) Ansonsten antworten die anderen Experten immer korrekt. W*lfgang geht halt noch auf Details ein, um das ganze etwas aufzulockern. Andere sind leider so etwas wie "Korinthenkacker" :-) oder Klugpuper" :-)
Finja5am 26.06.2017 | 16:43
Okay, ich sag jetzt mal nichts zum Tonfall hier, habe aber auch eine Frage dazu. Und die ist bitteschön ernst gemeint und bisher nicht beantwortet. Ich bin ebenfalls betroffen, erwerbsunfähig seid 1998. Was passiert mit den Regeln zum Zuverdienst? Die sind ja bekanntlich nicht gleich gewesen bei EU-Rente und EW-Rente.
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