Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tscharlie,
das Expertenteam verweist auf die Antwort vom 19.10.2020, 09:49 Uhr, in der gleichlautenden Anfrage.
Rückwirkszeitraum sind höchstens 4 Jahre, oder?Hallo ich habe Post von der dt rentenversicherung erhalten : ........" Der oben genannte Antrag auf Reha wäre dem Grund nach umzudeuten gewesen , mit der Folge , dass die Rente wegen vermind. Erwerbsfähigkeit nach dem bis zum 31.12 . 2000 geltendem Recht festzustellen gewesen wäre ." Frage : was hat den das für Vorteile wenn es schon 2000 festgestellt wurde -- evtl Nachteile ,,, gerne mit links Vielen DANK .Gratuliere zu 20Jahren Nachzahlung der Rente.
Das geht doch nicht. Tscharlie erwartet hier eine hellseherische Auskunft. Das hat er doch trotz aller bisherigen Antworten deutlich genug gemacht. Bitte alle Hellseher die Karten und/oder Glaskugeln befragen, damit Tscharlie zufrieden ist.Die Frage ist ua wenn neu berechnet wird : - ab wann wird evt neu berechnet und ausbezahlt ? - zuz evtl Zins und evtl Rentensteigerungen jedes Jahr ...Hallo Tscharlie, eine Verschlechterung kann grundsätzlich nicht eintreten, die Inhalte 'hören' sich positiv an. Warten Sie doch einfach noch ein paar Tage/Wochen ab, bis im Detail der Neuberechnungsbescheid vorliegt ...bis hier im Forum etwaige Hoffnungen in einen möglichen 5-stelligen Nachzahlungsbetrag geschürt werden - obwohl keiner Ihren Fall kennt/dann doch nur 'ne Null-Nr. folgt. Bleiben Sie entspannt. Beizeiten teilen Sie hier gern das Ergebnis mit und wir freuen uns mit Ihnen. Gruß w.
Ein Goldstück bekommt mehr als ein dt rentner der Flaschen sammeln darf -- Haben sie noch irgendeine FRAGE ??Mach es bitte wie Dein Führer, erschieß Dich in einem Bunker!
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