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Experten-Antwort

Rente wegen vermind. Erwerbsfähigkeit nach 2000 Recht

von Tscharlie17.10.2020 | 14:33
72 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe Post von der dt rentenversicherung erhalten : ........" Der oben genannte Antrag auf Reha wäre dem Grund nach umzudeuten gewesen , mit der Folge , dass die Rente wegen vermind. Erwerbsfähigkeit nach dem bis zum 31.12 . 2000 geltendem Recht festzustellen gewesen wäre ." Frage : was hat den das für Vorteile wenn es schon 2000 festgestellt wurde -- evtl Nachteile ,,, gerne mit links Vielen DANK .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2020 | 10:20

Hallo Tscharlie,

das Expertenteam verweist auf die Antwort vom 19.10.2020, 09:49 Uhr, in der gleichlautenden Anfrage.

22 Antworten

DRVam 17.10.2020 | 14:59
Gratuliere zu 20Jahren Nachzahlung der Rente.
Tscharlieam 17.10.2020 | 15:27
hallo vielen dank ich bekomme ja schon eine Rente - aber sie ist halt nach 2000 berechnet - wird sie rückwirkend bezahlt ? - mit Zinsen ? - mit zum Teil jährlichen Rentenerhöhungen ? nachträglich berechnet ? Danke
Schadeam 17.10.2020 | 20:06
Das soll Ihnen doch der Absender des Schreibens mitteilen. Wer im Forum soll denn die Hintergründe kennen?
Klartextam 17.10.2020 | 22:01
Mit „links“ oder mit „Links“ das kann nur der Absender des Schreibens beantworten. Es sei denn hier im Forum kennt jemand Ihren Fall oder hat hellseherische Fähigkeiten.
Schadeam 18.10.2020 | 12:01
Was erwarten Sie? Ob in Ihrem Fall sich vor oder nach 2000 was ändert, dazu müsste man Ihr Versicherungskonto etc. kennen. Ich vermute, dass in Ihrem Fall "irgendwas neu aufgerollt werden soll" - warum auch immer? Vielleicht hat irgendeine Revision oder eine Rechnungsprüfung ergeben, dass "Ihr Vorgang" überprüft werden muss? Ich weiß, dass die DRV Bund da einige Fälle am Laufen hat - aber auch die kennt keiner der Antwortenden im Forum. Und wird wissen ja nicht mal welcher Träger Ihre Rente zahlt. Helfen kann Ihnen im Forum wirklich keiner.
Tscharlieam 18.10.2020 | 10:14
hallo vielen dank für eure echt kompetenten antworten , es geht um den unterschied rentenbeginn vor und nach 31 . 12 . 2000 .. Danke
VRDam 18.10.2020 | 16:02
Hallo ich habe Post von der dt rentenversicherung erhalten : ........" Der oben genannte Antrag auf Reha wäre dem Grund nach umzudeuten gewesen , mit der Folge , dass die Rente wegen vermind. Erwerbsfähigkeit nach dem bis zum 31.12 . 2000 geltendem Recht festzustellen gewesen wäre ." Frage : was hat den das für Vorteile wenn es schon 2000 festgestellt wurde -- evtl Nachteile ,,, gerne mit links Vielen DANK .
Gratuliere zu 20Jahren Nachzahlung der Rente.
Rückwirkszeitraum sind höchstens 4 Jahre, oder?
Tscharlieam 18.10.2020 | 20:14
Hallo ich hatte 1999 einen schweren Autounfall - REHA 1999 - bekomme RENTE nach 2000 .... siehe folgendes " Über die genauen Auswirkungen zur Rentenhöhe können auch wir noch keine Aussage treffen, allerdings war das vorherige Rentenrecht bis zum 31.12.2000 insoweit günstiger, als nach diesem Recht kein „Abzug wegen vorzeitiger Inanspruchnahme“ (sog. Abschläge bzw. verminderter Zugangsfaktor) gemacht wurde. " ZITAT DRV : Recht Nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage, sind wir zu dem Ergebnisgelangt, dass Ihrer Ansicht, wonach es bei dem Antrag vom 08.10.1999 nicht auf die Kostenträgerschaft ankommt, zu folgen ist. Das Vorliegen eventuellerAusschlussgründe nach § 12 SGB VI steht der Rentenantragsfiktiongrundsätzlich nicht entgegen.Der oben genannte Antrag auf Rehabilitation wäre dem Grunde nach umzudeuten gewesen, mit der Folge, dass die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeitnach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht festzustellen gewesen wäre. Die Frage ist ua wenn neu berechnet wird : - ab wann wird evt neu berechnet und ausbezahlt ? - zuz evtl Zins und evtl Rentensteigerungen jedes Jahr ...
Tscharlieam 18.10.2020 | 20:16
die aktuelle rente gilt das recht nach dem 31 . 12 . 2000 also neues Renten recht ...
W°lfgangam 18.10.2020 | 20:34
Zitat von Tscharlie anzeigen
Hallo Tscharlie, eine Verschlechterung kann grundsätzlich nicht eintreten, die Inhalte 'hören' sich positiv an. Warten Sie doch einfach noch ein paar Tage/Wochen ab, bis im Detail der Neuberechnungsbescheid vorliegt ...bis hier im Forum etwaige Hoffnungen in einen möglichen 5-stelligen Nachzahlungsbetrag geschürt werden - obwohl keiner Ihren Fall kennt/dann doch nur 'ne Null-Nr. folgt. Bleiben Sie entspannt. Beizeiten teilen Sie hier gern das Ergebnis mit und wir freuen uns mit Ihnen. Gruß w.
am 19.10.2020 | 06:22
Zitat von W°lfgang anzeigen
Die Frage ist ua wenn neu berechnet wird : - ab wann wird evt neu berechnet und ausbezahlt ? - zuz evtl Zins und evtl Rentensteigerungen jedes Jahr ...
Hallo Tscharlie, eine Verschlechterung kann grundsätzlich nicht eintreten, die Inhalte 'hören' sich positiv an. Warten Sie doch einfach noch ein paar Tage/Wochen ab, bis im Detail der Neuberechnungsbescheid vorliegt ...bis hier im Forum etwaige Hoffnungen in einen möglichen 5-stelligen Nachzahlungsbetrag geschürt werden - obwohl keiner Ihren Fall kennt/dann doch nur 'ne Null-Nr. folgt. Bleiben Sie entspannt. Beizeiten teilen Sie hier gern das Ergebnis mit und wir freuen uns mit Ihnen. Gruß w.
Das geht doch nicht. Tscharlie erwartet hier eine hellseherische Auskunft. Das hat er doch trotz aller bisherigen Antworten deutlich genug gemacht. Bitte alle Hellseher die Karten und/oder Glaskugeln befragen, damit Tscharlie zufrieden ist.
Geduldam 19.10.2020 | 13:11
Zitat von Tscharlie anzeigen
Warten Sie doch erst mal die Neuberechnung ab, bevor hier von Ihnen spekulative Antworten eingefordert werden. Sollten Sie dann aus dem Bescheid nicht schlau werden können Sie immer noch, dann aber konkret, nachfragen.
Tscharlieam 19.10.2020 | 12:18
Hallo wie ist die Rechtslage ? Die Rentenversicherung kommt drauf - wird darauf hingewiesen das die Rentenberechnungen FALSCH sind . Muss die RV von sich aus selbsständig korrigieren - gibt es dazu einen § ? Kann ich die Rentenversicherung auffordern eine Proberechnung mit dem Leistungsfall 1999 durchzuführen ? Danke
Tscharlieam 20.10.2020 | 08:51
Durch die Verjährungsvorschriften, dass die Leistungsansprüche nach vier Jahren verjähren, werden die Rentenkassen vor ihren eigenen Fehlern geschützt. Die Versicherte, von der im Fernsehmagazin REPORT MAINZ am 05.10.2009 berichtet wurde, stellt keinen Einzelfall dar. Das Bundesversicherungsamt hatte bei einer Prüfung beim Rentenversicherungsträger kürzlich reihenweise falsche Rentenbescheide aufgedeckt (s. auch: Zehntausende falsche Rentenbescheide). Auf diese (falschen) Rentenbescheide hatten die betroffenen Rentner vertraut, da die Berechnungsvorschriften äußerst komplex und für einen Laien nur schwer – wenn überhaupt – nachzuprüfen sind.Durch die Verjährungsvorschriften, dass die Leistungsansprüche nach vier Jahren verjähren, werden die Rentenkassen vor ihren eigenen Fehlern geschützt.
Vermutungam 20.10.2020 | 10:06
Tscharlie ist sicher ein Denunziant und Maskenverweigerer!
Berateram 20.10.2020 | 09:50
@Tscharlie: Dann belegen Sie mal mit Quellenangaben die "kürzlich" gerügten zehntausende von falschen Rentenversicherungsbescheiden durch das Bundesversicherungsamt. Wenn Sie das nicht können, sind Ihre Behauptungen nichts anderes als "Fake-News du stellen Sie als Lügner dar. Die sind ja aktuell besonders populär.
Tscharlieam 20.10.2020 | 10:08
Hallo heutzutage kann man vieles ausgoogeln , ua die Teufel Tabelle -- sie wissen Bescheid .... der dt Rentenversicherung werden jedes Jahr milliarden entnommen um haushaltslöcher zu stopfen und das Geld wird nicht wieder zurückgeführt - DANKE ein österreicher bekommt 14 Renten im Jahr und fast das doppelte wie der dt Michel Ein Goldstück bekommt mehr als ein dt rentner der Flaschen sammeln darf -- Haben sie noch irgendeine FRAGE ??
Tootsieam 20.10.2020 | 10:16
Ein Goldstück bekommt mehr als ein dt rentner der Flaschen sammeln darf -- Haben sie noch irgendeine FRAGE ??
Mach es bitte wie Dein Führer, erschieß Dich in einem Bunker!
W°lfgangam 20.10.2020 | 20:21
Zitat von Tscharlie anzeigen
*hüstel, ...ach _dieser_ wirklich 'amüsante' Report ;-)) Hätten Sie/Tscharlie sich mit dem Hintergrund dieser 'angeblich' falschen Rentenbescheide befasst, würden Sie sich gewiss nicht auf diese 'Quelle' berufen. Dafür hätten Sie sich 'rechtzeitig' einer Geschlechtsumwandlung unterziehen und Ihr Geburtsdatum um ein paar Jahre zurück manipulieren müssen. Sie verstehen meine dazu Hinweise nicht/worum es ging? Insider schon ...die müssen auch nicht extra googlen, sondern wissen um diese 'medial abenteuerliche' Geschichte :-) Bei besserem Verständnis hätten Sie nie auf diese für Sie unsinnige Quelle zu Ihrem eigenen Fall verwiesen - das ist schlicht NONSENSE. Nochmals: warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie schon im Vorfeld anfangen 'hysterisch' zu werden, ohne überhaupt eine Entscheidung zur Hand zu haben! Gruß w.
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