Hallo Helga,
aus dem Diskussionsverlauf haben sich schon verschiedene Sichtweisen ergeben. In der Tat ist es so, dass Beamte in der Regel erst einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben ( Vorhanden sein von 5 Jahren Beitragszeit ). Die Rente wegen Erwerbsminderung setzt eben voraus, dass in den letzten Jahren Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen. Sollte der Leistungsfall - wie im Beitrag vom Renten-Fachmann beschrieben - bereits Jahre zurück eingetreten sein, könnten theoretisch die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente vorliegen.
Sollten Sie konkrete auf Ihren Einzelfall abgestimmte Auskünfte wünschen, so empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.