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Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Helga04.03.2010 | 11:55
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Guten Tag, nach 25jähriger Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst wurde ich wegen einer seltenen chron. Erkrankung vorzeitig(44Jahre) in den Ruhestand versetzt. Vor meiner Verbeamtung (2003) war ich durch die BfA rentenversichert.(ab 1985) Nach dem Kontostand sind nun die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen( letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwebsminderung mind. 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten) für eine Rente wegen Erwebsminderung nicht erfüllt. Besteht trotzdem eine Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente von der BfA zu bekommen? Gesundheitliche Probleme und Krankenhausaufenthalte gab es schon zu der Zeit als Angestellte, jedoch wurde die Diagnose, aufgrund der Seltenheit, erst 2006 gestellt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helga,

aus dem Diskussionsverlauf haben sich schon verschiedene Sichtweisen ergeben. In der Tat ist es so, dass Beamte in der Regel erst einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben ( Vorhanden sein von 5 Jahren Beitragszeit ). Die Rente wegen Erwerbsminderung setzt eben voraus, dass in den letzten Jahren Pflichtbeiträge gezahlt werden müssen. Sollte der Leistungsfall - wie im Beitrag vom Renten-Fachmann beschrieben - bereits Jahre zurück eingetreten sein, könnten theoretisch die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Sollten Sie konkrete auf Ihren Einzelfall abgestimmte Auskünfte wünschen, so empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

6 Antworten

Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 13:35
Üblicherweise haben Beamtinnen(e) nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Das Folgende ist nur eine Vermutung von mir ohne Gewähr: Unter Umständen könnte ein Anspruch auf eine EM-Rente bestehen, wenn ärztlicherseits festgestellt wird, dass der Leistungsfall (Eintritt der vollen Erwerbsminderung) vor der Verbeamtung bzw. bis zu zwei Jahren danach liegt, Sie aber auf Kosten Ihrer Gesundheit weitergearbeitet haben. Dann könnte die EM-Rente ab der Antragstellung gewährt werden. Sie können es ja mal versuchen, es kann höchstens eine Ablehnung erfolgen.
Öhaam 04.03.2010 | 14:50
Haben Sie sich zum Zeitpunkt der Verbeamtung darüber tatsächlich keine Gedanken gemacht? Ihr Dienstherr hat Sie doch nicht ohne ärztliche Untersuchung auf Lebenszeit verbeamtet? Welche privaten Ergänzungen (BU- oder DU-Versicherungen haben Sie?) Vor der Regelaltersrente (Jg. 1966/67 erst ab 67.Lj.) gibt es ggf. AR wegen Schwerbehinderung oder für langj.Vers., wenn mid. 35 Jahre (420 Monate) rentenrechtlicher Zeit vorhanden sind! Zum Thema EM hat @R-F ja schon zutreffend geantwortet. Die 17 Jahre reichen eben nur, um die allg.Wartezeit (derzeit 60 Monate) zu erfüllen!
Helgaam 04.03.2010 | 14:33
Vielen Dank für Ihre Antwort. @Üblicherweise haben Beamtinnen(e) nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.@ Ich habe vor meiner Verbeamtung 17 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, wenn ich nun eine Pension erhalte (für die restliche Zeit der Beschäftigung) hätte ich dann generell keinen Anspruch auf die eingezahlten Jahre?
l.o.s.am 04.03.2010 | 15:41
evtl. könnten sie freiwillig aufzahlen um eine altersrente für schwerbehinderte menschen ab 63 zu beziehen. frage nur, lohnt sicht das für sie?
Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 16:28
Es ist nun mal so, dass von Beamten die Versicherungs- und/oder Rentenrechtlichen Voraussetzungen für vorgezogene Altersrenten wie z.B. Altersrente für Frauen oder für langjährige Versicherte sowie für EM-Renten so gut wie garnicht erfüllt werden. Damit bleibt aber bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten nur die Regelaltersrente (65 Jahre + X Monate je nach Geburtsmonat und -jahr) übrig. Bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nur das SGB VI. Der Bezug von Beamtenversorgung hat darauf keinen Einfluss.
Rosannaam 04.03.2010 | 22:28
Man braucht hierfür 35 Versicherungsjahre!! Und am Ende wird die Rente auf die Pension angerechnet. Keine gute Idee. ;-))
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