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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Paul Blankenberg12.04.2016 | 21:45
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4 Antworten

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Ich bin zur Zeit 60 Jahre alt und erhalte seit 8 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit einer Kürzung von 10,8%. In dem Bewilligungsbescheid wurde die Rente auf unbestimmte Dauer gewährt. Das Amt für soziale Angelegenheiten beabsichtigt jetzt nach Ablauf der Heilungsbewährung mein GdB von 70% auf 40% herabzusetzen. Bis der noch zu erlassende Änderungsbescheid bestandskräftig würde, hätte ich noch die Möglichkeit eine normale Rente für schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren und 10 Monaten zu beantragen. Meine Fragen: 1. Hätte die Herabsetzung des GdB Auswirkungen auf meine Rente wegen voller Erwerbsminderung. 2. Welche Rentenkürzung hätte ich, wenn ich jetzt eine Rente für schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren und 10 Monaten beantragen würde (Jahrgang 1956). Was würden Sie mir empfehlen? Viele Grüße Paul Blankenberg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul Blankenberg,

eine Änderung des Grades der Behinderung hat keinen Einfluss auf die Feststellung einer Erwerbsminderung. Diese Feststellung wird unabhängig davon getroffen.

Folgt eine Altersrente nahtlos auf eine Erwerbsminderungsrente, so besteht Besitzschutz, d.h. die Rentenhöhe wird nicht geringer. Die bisherige Minderung i.H.v. 10,8 % bleibt somit bestehen.

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3 Antworten

Schadeam 12.04.2016 | 22:35
1) nein, Sie haben doch eine Dauerrente, die hängt nicht von der Schwerbehinderung ab. 2)keine, eine Altersrente im Anschluß an die EM Rente kann nicht geringer ausfallen
Paul Blankenbergam 13.04.2016 | 21:16
Könnte die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer wieder entzogen werden?
Schadeam 13.04.2016 | 23:33
Theoretisch schon, wenn sich ergeben würde, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind. Aber das erlebt man bei einem 60 jährigem in der Praxis seltenste bis nie. Außerdem könnten Sie im Fall des Falles ganz einfach in Altersrente gehen. Da müssten Sie schon durch Arbeitsaufnahme beweisen, dass Sie wieder topfit sind.....aber einfach so, passiert das sicher nicht.
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