Hallo Paul Blankenberg,
eine Änderung des Grades der Behinderung hat keinen Einfluss auf die Feststellung einer Erwerbsminderung. Diese Feststellung wird unabhängig davon getroffen.
Folgt eine Altersrente nahtlos auf eine Erwerbsminderungsrente, so besteht Besitzschutz, d.h. die Rentenhöhe wird nicht geringer. Die bisherige Minderung i.H.v. 10,8 % bleibt somit bestehen.