Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente wegen voller Erwerbsminderung-Verlängerung

von Susanne16.04.2009 | 08:36
4833 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Morgen Expertin,im November 2007,wurde mir die Rente wegen voller Erwerbsminderung genehmigt,da ich psychisch erkrankte,leide unter Depressionen und Angst/Panikattacken.Nun wurde diese Rente bis zum 1.05.2010 verlängert.ES wurde auf dem Bescheid folgendes angekreuzt. Weil sie nach unserer Feststellung in der Lage sind,unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist(§102Abs.2SGB VI).Wir bitten sie uns jede Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Desweiteren wurde angekreuzt. Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch Einschaltung der zuständigen dienstelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilarbeitsplatz.Sofern die Möglichkeit einer Vermittlung besteht,erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht. Nun meine Frage an sie.Entfällt dann meine Rente wenn ich täglich 3Stunden arbeite und was bedeutet dies?Ich komme mit dem ganzen Bescheid nicht mehr klar.Wie oft kann die Rente verlängert werden bis diese auf unbestimmte Dauer genehmigt wird oder ganz entfällt? Werde Ende Juni,Anfang Juli wieder in die Psychatrische Tagesklinik gehen,da ich zur Zeit mein gewohntes Umfeld nicht mehr alleine verlassen kann,habe Angst vor geschlossenen Räumen,kann nicht unter vielen Menschen sein und wenn ich laute Geräusche höre,habe ich das Gefühl vollendst Verückt zu werden.Mein Herz fängt dann an zu rasen und ich bekomme Schweißausbrüche.Ich bin wirklich bald ganz am Ende. Für ihre Mühe ein ganz herzliches Dankeschön im vorraus. Lieben Gruß Susanne.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

siehe mein Eintrag um 8:39 Uhr unter Ihren "anderen"Beitrag.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Susanne hatte unter dem Beitrag von

Manya / Minijob+EM Rente am15.04.09 gepostet....

3 Antworten

Verves@Exper-team 16.04.2009 | 09:06
Hallo Experte, wo soll denn dieser Beotrag von 08.39 sein?? Ich find ihn nicht!!
Corlettoam 16.04.2009 | 10:17
Sollten die von ihnen geschilderten Erkrankungen/Einschränkungenauch nur annhähernd so wirklich zutreffen, halte ich persönlich die Entscheidung der RV Sie als nur teilweise erwerbsgemindert ( also mehr als 3 Stunden erwerbsfähig )einzustufen als falsch. Aus der Schilderung ihrer Einschränkunegn ergibt sich eigentlich eine volle Erwerbsminderung ( unter 3 Stunden ) rein aus medizinischen Gründen. Falls Sie noch in der 1 Monatigen Widerspruchsfrist gegen den Rentenbescheid sein sollten, empfehle ich Ihnen über einen Widerspruch gegen den Bescheid nachzudenken ! Sie haben - meiner Meinung - nach recht gute Chance hier eine volle EM-Rente die nichts mit dem Arbeitsamrkt zu tun hat in einem Widerspruchsverfahren und event. sich anschließender Klage vor den Sozialgericht zu bekommen. Ihr geplanter Aufenthalt in einer psychiatrischen Tagesklinik unterstützt dieses Begehren ebenfalls verstärkt. Die ständige Angst im Hintergrund event. doch von der Agentur für Arbeit in einen Teilzeitjob vermittelt zu werden , wird ihre Erkrankung sicher nicht verbessern - das Gegnteil wird der Fall sein ! Lassen Sie sich dringend beim VDK/SoVD oder einem versiertem Rechtsanwalt beraten, was da zu machen. Persönlich würde ich bei Ihnen Erkrankungen ( habe ähnliuche ) nur eine teilweise EM keinesfalls abzeptieren und dagegen massiv vorgehen.
Angelikaam 19.04.2009 | 18:47
Hallo Susanne, ich sehe das ähnlich wie Corletto. Bin wegen ähnlicher Krankheit mittlerweile seit 2003 in befristeter EM Rente. Meine geht noch bis Mai 2010 und ich möchte gerne eine unbefristete Rente. Nur Mut! Auch wenn es manchmal verdammt schwer ist. Liebe Grüsse Angelika
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026