Ich kann den vorherigen Antworten nur zustimmen. Wenn Sie bereits 45 Jahre "voll" haben, beeinflusst die Arbeitslosigkeit Ihren Rentenanspruch/-beginn nicht. Fehlen Ihnen noch einige Monate, werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit (außer bei Insolvenz und vollständiger Geschäftsaufgabe) nicht mitgezählt. In diesem Fall sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.