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Experten-Antwort

Rente wenn arbeitslos

von Twinncy14.02.2016 | 16:57
1520 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe meine 45 Jahre voll wenn ich nächstes Jahr im Herbst mit 63 + xx Monate abschlagsfrei in Rente gehen will . Was ist wenn ich vorher noch arbeitslos werde , zb. wegen schlechte Auftragslage .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann den vorherigen Antworten nur zustimmen. Wenn Sie bereits 45 Jahre "voll" haben, beeinflusst die Arbeitslosigkeit Ihren Rentenanspruch/-beginn nicht. Fehlen Ihnen noch einige Monate, werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit (außer bei Insolvenz und vollständiger Geschäftsaufgabe) nicht mitgezählt. In diesem Fall sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

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2 Antworten

Schadeam 14.02.2016 | 17:14
.....dann melden Sie sich halt arbeitslos. Wenn Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre schon voll haben, ist alles gut. Wenn nicht ist es eher blöd - dann bräuchten Sie entweder noch einen neuen versicherten Job oder zumindest einen Minijob bei dem Sie selbst Beiträge aufstocken. Spätestens wenn die Kündigung da wäre, sollten Sie sich individuell beraten lassen.
W*lfgangam 14.02.2016 | 17:20
Hallo Twinncy, 45 Jahre sind 45 Jahre. Was danach passiert, ist für die DRV egal, es besteht kein Zwang bis zum Rentenbeginn zu arbeiten. Eine Arbeitslosigkeit nach Erreichen der 45 Jahre ist daher unschädlich. Sollten Sie allerdings in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos werden, zählen diese Zeiten nicht zu den 45 Jahren ...geht aus Ihrer Frage nicht eindeutig hervor, ob Sie zwingend aus den letzten 1, 5 Jahren vor Rente noch die Pflichtbeiträge brauchen. Gruß w.
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