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Experten-Antwort

Renten-Anwartschaftszeit

von Gerhard Heupel21.07.2011 | 10:45
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehefrau (poln. Staatsbürgerschaft) hat 4 Jahre beitragspflichtig in Deutschland gearbeitet. In Polen hat sie ca. 15 Jahre ebenso beitragspflichtig gearbeitet. Ihr Rentenbescheid in Polen wurde ihr schon mitgeteilt. Hat sie einen Rentenanspruch in Deutschland oder erst nach 5 Jahren Beitragszahlung? Was raten sie uns für die mögliche Differenz von 1 Jahr ? Ich bin schon deutscher Rentenbezieher. Mein Frau erhält erst in 5 Jahren eine Rente in Polen. Sie ist z.Zt. Hausfrau und beruflich in Polen nicht tätig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da Polen seit 2005 in der EU ist, fallen auch in Polen erworbene Rentenanwartschaften unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Zeiten in Deutschland und in Polen werden für die Wartezeiterfüllung („Renten-Anwartschaftszeit“) zusammengerechnet. Ihre Frau wird somit unter den sonstigen Voraussetzungen auch eine Rente erhalten, ohne dass weitere Zeiten entrichtet werden müssen.

Weiter Einzelheiten, insbesondere zum Antragsverfahren können Sie auch unter folgendem Link entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/74744/publicationFile/5091/meine_zeit_in_polen.pdf;jsessionid=FB5DDD21C27BD2860197A5F7EF980B0E.cae03

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gerhard Heupelam 21.07.2011 | 22:30
Vielen Dank dem Experten, der auf meine Frage so verständlich geantwortet hat. Ihr Gerhard Heupel
Deutsche Rentenversicherung
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