Durch die deutsche Staatsbürgerschaft, ist die Erstattung der Beiträge leider nicht möglich, da die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung grundsätzlich besteht. Wenn die neue Adresse bekannt ist, kann diese gern schon Im Antrag mitgeteilt werden, damit es bei der Rentenzahlung zu keinen Zahlungsausfällen kommt. Gleiches gilt für die mexikanische Bankverbindung.