Durch die deutsche Staatsbürgerschaft, ist die Erstattung der Beiträge leider nicht möglich, da die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung grundsätzlich besteht. Wenn die neue Adresse bekannt ist, kann diese gern schon Im Antrag mitgeteilt werden, damit es bei der Rentenzahlung zu keinen Zahlungsausfällen kommt. Gleiches gilt für die mexikanische Bankverbindung.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/auswanderung-nach-mexiko
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rente-in-mexiko
Da Sie schon mehr als 5 Jahre Wartezeit durch Rentenbeiträge an die DRV erworben haben und deutscher Staatsbürger sind, erhalten Sie ab dem entsprchenden Rentenalter eine Rente von der DRV.
Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Vielen Dank für den Hinweis auf die alten Antworten. Da die Antwort allerdings aus 2007 stand, hoffe ich auch eine aktualisierte Experteantwort.
Vielen Dank für den Hinweis auf die alten Antworten. Da die Antwort allerdings aus 2007 stand, hoffe ich auch eine aktualisierte Experteantwort.
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