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Experten-Antwort

Rentenabfindung möglich, wenn neuer Wohnort Mexiko?

von Claudia26.08.2025 | 10:21
366 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich habe die deutsche, sowie die mexikanische Staatsbürgerschaft und habe die letzten 8 Jahre in Deutschland gearbeitet und auch die DRV eingezahlt. Ich plane nun zum Jahresende meine Altersrente in Anspruch zu nehmen und meinen Wohnsitz nach Mexiko zu verlegen. Besteht die Möglichkeit, dass die Rente abgefunden wird und ich eine Kapitalauszahlung von der DRV erhalten kann? Oder muss ich zwingend eine Rente beziehen? Was muss ich beim Umzug nach Mexiko vor Rentenbeginn außerdem noch beachten? Danke für die Hilfe! Claudia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2025 | 12:56

Durch die deutsche Staatsbürgerschaft, ist die Erstattung der Beiträge leider nicht möglich, da die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung grundsätzlich besteht. Wenn die neue Adresse bekannt ist, kann diese gern schon Im Antrag mitgeteilt werden, damit es bei der Rentenzahlung zu keinen Zahlungsausfällen kommt. Gleiches gilt für die mexikanische Bankverbindung.    

6 Antworten

Schadeam 26.08.2025 | 10:30
Nein das ist für deutsche Staatsangehörige nicht möglich, hier bleibt nur die monatliche Rentenzahlung. Wenn Sie zum Jahresende in Rente gehen wollen stellen Sie 3-4 Monate vorher (also demnächst den Antrag und teilen gleich die neue Anschrift und die Bankverbindung von Mexiko mit.
Rente nach Mexikoam 26.08.2025 | 10:31
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/auswanderung-nach-mex… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rente-in-mexiko… Da Sie schon mehr als 5 Jahre Wartezeit durch Rentenbeiträge an die DRV erworben haben und deutscher Staatsbürger sind, erhalten Sie ab dem entsprchenden Rentenalter eine Rente von der DRV. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
RWam 26.08.2025 | 10:51
Wenn Sie in Rente dort in Mexiko sind, müssen Sie jedes Jahr den Lebensnachweis an den Rentenservice schicken, ansonsten wird Ihre Rente eingestellt. https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/gesetzliche-rente…
Schadeam 26.08.2025 | 11:55
Claudia schrieb

Vielen Dank für den Hinweis auf die alten Antworten. Da die Antwort allerdings aus 2007 stand, hoffe ich auch eine aktualisierte Experteantwort.

Die Expertenantwort wird auch nicht anders lauten. Richtiger als das bisher Geschriebene geht nicht.
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