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Rentenabschlag

von bmmaine11.06.2007 | 18:01
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7 Antworten

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weibl., 4.9.1947 geboren,letzte Renteninformation vom 1.6.2006, Einzahlungsbeginn 1.4.1963, seitdem lückenlos eingezahlt. vorauss. Renteneintritt 1.10.2009, mit wieviel Abschlag muß ich rechnen? Und von welchem Wert wird der Abschlag berechnet, vom "heutigen Stand" der Altersrente oder vom endgültigen Wert, dem höchsten ("eingezahlt bis 65 Jahre"). Und wie wird eine ab Mai 2007 bestehende Krankheit die vorauss. 18 Monate bestehen wird berechnet, wenn in der Zeit das reguläre Arbeitsverhältnis weiterbesteht? Wenn die Antwort den Rahmen hier sprengt oder ohne weitere Angaben gar nicht möglich ist, wo kann ich mich in Berlin beraten lassen? Vor allem bezüglich der Auswirkungen einer längeren Krankheit? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße B. M.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können ab 01.10.2009 die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf nehmen (Rentenbeginn 36 Monate früher als das vollendete 65. Lebensjahr, Abschlag pro Monat 0,3 %).

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl eingeben.

6 Antworten

lotscheram 11.06.2007 | 23:26
Hallo bmmaine, Sie schrieben in Ihrem 1.Beitrag, „voraussichtlicher Renteneintritt 01.10.2009. Ein Rentenbeginn am 01.10.2009 ist Ihnen nur möglich, wenn Sie schwerbehindert sind, mindestens 50% oder eine Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit in Anspruch nehmen können und dafür die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor, käme als eine weitere Möglichkeit die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht. Die kann aber nicht vor Vollendung des 63. Lbj. In Anspruch genommen werden, das wäre dann frühestens der 01.10.2010, Minderung 7.2% wie von mir genannt. Die von Ihnen angesprochenen 45 Jahre haben mit dieser Rentenart nichts zu tun und ermöglichen keinen abzugsfreien Rentenbeginn für diese Rentenart. Die Zahl ..„45 Jahre“.. ist in Verbindung mit der Anhebung des Lebensalters auf 67 Jahre neu eingeführt worden im Zusammenhang mit einer eigens dafür geschaffenen neuen Rentenart, ..“Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.. Diese Rentenart kann man frühestens ab 01.01.2012 in Anspruch nehmen und nur ab Vollendung des 65. Lbj., eine vorzeitige Inanspruchnahme hat der Gesetzgeber ausgeschlossen. Hinsichtlich der aufgeworfenen neuen Frage, „Was ist dann eigentlich der Unterschied zu jenen, die nicht als "langjährig Versicherte" gelten?“ ist zu antworten, die haben keine Möglichkeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. vor dem neu festgelegten Zeitpunkt oberhalb von 65 Jahren Altersrente zu erhalten.
lotscheram 11.06.2007 | 19:21
Zur Frage: mit wieviel Abschlag muss ich rechnen? Antwort: mit 7,2%, wenn nach Vollendung des 63. Lbj. die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen wird. Zur Frage: von welchem Wert wird der Abschlag berechnet? Antwort: Von den bis zum Monat vor Rentenbeginn insgesamt ermittelten Entgeltpunkten. Wenn davon 45,0000 EP ermittelt wurden, würden 0,072* 45,0000 = 3,2400 EP abgezogen werden, blieben noch 41,7600 übrig die dann mit dem aktuellen Rentenwert zu multiplizieren sind, der ab 01.07.2007 für West = 26,27€ beträgt, für Ost 23,09€. Zur Frage: Wie wird Krankheit berechnet? Antwort: Im Regelfall wird für die ersten 42 Tage Lohnausgleich in Höhe von 100% gewährt, danach wird Krankengeld gezahlt, dass etwas geringer ausfällt als der Tariflohn. In der Rente werden die vom Betrieb und der KK gemeldeten Verdienste bzw. Krankengeldbeträge eingeordnet wie für alle Zeiten davor auch und daraus Entgeltpunkte ermittelt. Wenn die Höhe des Krankengeldes nur bei 80% vom Lohn liegt, ist die Auswirkung für die Rente in dieser Zeit eine 20% geringe Bewertung.
bmmaineam 11.06.2007 | 21:38
Vielen Dank für Ihre Antwort! Aber nun habe ich noch eine Frage: Da es nicht so ist, daß es bei den Abzügen vergünstigend wirkt, wenn die 45 Arbeitsjahre "voll" sind und die 0,3 % pro Monat immer abgezogen werden: Was ist dann eigentlich der Unterschied zu jenen, die nicht als "langjährig Versicherte" gelten? B.M.
KSCam 12.06.2007 | 07:21
2 kleine Ergänzungen: bmmaine ist weiblich, Jahrgang 47 und will 2009 in Rente gehen. Dann kann sie die AR für Frauen mit 10,8% Abschlag in Anspruch nekmen (36 x 0,3%).
Ankeam 12.06.2007 | 08:38
Unter Service - Beratungsstellen können Sie, nach Eingabe Ihrer PLZ, die nächste Beratungsstelle ermitteln. Kann Ihnen nur empfehlen sich aufgrund der komplexen Fragen an diese zu wenden. Alles Gute!
bmmaineam 12.06.2007 | 17:57
Vielen Dank allen Antwortgebern, habe in meiner Fragewut gar nicht den Hinweis auf die Beratungsstellen gesehen- sorry. Habe gleich einen Termin vereinbart. Nochmals Danke und viele Grüße B.M.
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