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Experten-Antwort

Rentenabzug

von Hein18.11.2011 | 17:55
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3 Antworten

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Mein Geburtsdatum ist der 12 Juli 1950 und ich habe einen unbefristeten GDB von 50. Seit den 01.01.2010 bin ich arbeitslos und bekomme noch bis zum 31.12.2012 arbeitslosenunterstützung. Kann ich am 01.01.2013 in Rente gehen, und wieviel Prozent Abzug habe ich dann? Ich habe seit 1965 immer gearbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, könnten Sie bei Erfüllen aller übrigen Voraussetzungen bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beansprucht haben, sofern Sie schon am 16.11.2000 schwerbehindert waren.

Sollte das nicht der Fall sein, ist vor dem 01.08.2013 ein Rentenbezug möglich, bei dem Sie dann pro Monat des vorzeitigen Bezuges einen Abschlag in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen müssen. Beim Rentenbeginn 01.01.2013 sind das 7 Monate, also 2,1 % Abschlag.

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2 Antworten

KSCam 18.11.2011 | 18:10
Die Altersrente für Schwerbehinderte wäre bei Ihnen ab 01.08.2013 abschlagsfrei. Wenn Sie ab 01.01.2013 in Rente gehen haben Sie 2,1% Abschlag. Sollten Sie am 16.11.2000 bereits schwerbehindert gewesen sein wäre die Schwerbehindertenrente schon ab sofort abschlagsfrei. Diese Info können Sie auch Ihrer Rentenauskunft oder jedem Rentenbeginnsrechner entnehmen, den Sie in google finden.
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