Hallo Bär,
von der angesprochenen Partei wird Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte genommen. Wird die Rente vorzeitig nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, ergibt sich bei Geburtsjahrgang 3/1949 ein um 0,9 % höherer Abschlag.