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Experten-Antwort

Rentenalter für besonders Langversicherte

von Norka6204.11.2026 | 18:18
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6 Antworten

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Hallo, bin Jahrgang 1962 ( 04.02.1962 )und habe 49 anerkannte Beitragsjahre. Theoretisch kann ich ab. 01.11.2026 in die Rente gehen. Will aber bis 01.02.2027 weiter arbeiten was bringt mir das? Grüße Norka arbeiten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norka 62,

aufgrund dessen, dass Sie ab dem 01.11.2026 bei Vorhandensein von mindestens 45 (Beitrags-)Jahren einen ungekürzten Rentenanspruch haben, würden Sie ohne Inanspruchnahme dieser Rente, diese schlichtweg verschenken. Da es seit 2023 bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, können Sie die Rente beziehen und Ihr Beschäftigungsverhältnis wie gewünscht (parallel) weiterhin ausüben. Da Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, zahlen Sie u. a. weiterhin Rentenbeiträge aus Ihrer Beschäftigung. Diese Beiträge bekommen Sie dann als sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte (allerdings erst) ab dem 01.11.2028 (Regelaltersgrenze) gezahlt. Bevor Sie sich jedoch für "Rente und Weiterarbeiten" entscheiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, welche Auswirkungen ein Rentenbezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis hat. Der Rentenantrag für den Anspruch ab dem 01.11.2026 kann bis zum 01.02.2027 gestellt werden, da der 31.01.2027 ein Sonntag ist.

Freundliche Grüße
Dein Expertenteam

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5 Antworten

Einfacham 04.11.2026 | 18:27
Eine etwas höhere Rente, weil Sie noch 3 Monate länger Beitrag zahlen. Sonst nichts. Einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat gibt es erst bei Weiterarbeit NACH Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Diese Rentenart wird auch sehr, sehr wahrscheinlich nicht in den nächsten 5 Monaten komplett abgeschafft werden durch neue Rentengesetze, aber wer weiß?
Einfach (Ergänzung)am 04.11.2026 | 18:31
Die "Rente für besonders langjärig Versicherte" sollte man aber immer zum frühest möglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen (weiterarbeiten können Sie ja trotzdem). In Ihrem Fall verschenken Sie ansonsten 3 Monate Rente, die Sie nie wieder reinholen können. Aber wenn Sie Geld zu verschenken haben, nur zu!
Oh Mannam 04.11.2026 | 18:39
Sie können doch auch als Rentenbezieher weiter arbeiten. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Berateram 04.11.2026 | 18:44
Derartige Fragen werden routinemäßig vor oder bei einer Antragstellung durch die Mitarbeiter der Rentenversicherung oder ehrenamtliche Versichertenberater beantwortet. Vereinbaren Sie einen entsprechenden Termin!
KSCam 04.11.2026 | 20:49
Wenn Sie statt im November erst im Februar in Rente gehen, verschenken Sie schlicht und ergreifend 3 Monate das Rentengeld (minus der Steuern….) wäre ziemlich doof…..
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