Hallo Norka 62,
aufgrund dessen, dass Sie ab dem 01.11.2026 bei Vorhandensein von mindestens 45 (Beitrags-)Jahren einen ungekürzten Rentenanspruch haben, würden Sie ohne Inanspruchnahme dieser Rente, diese schlichtweg verschenken. Da es seit 2023 bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, können Sie die Rente beziehen und Ihr Beschäftigungsverhältnis wie gewünscht (parallel) weiterhin ausüben. Da Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, zahlen Sie u. a. weiterhin Rentenbeiträge aus Ihrer Beschäftigung. Diese Beiträge bekommen Sie dann als sogenannte Zuschlagsentgeltpunkte (allerdings erst) ab dem 01.11.2028 (Regelaltersgrenze) gezahlt. Bevor Sie sich jedoch für "Rente und Weiterarbeiten" entscheiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, welche Auswirkungen ein Rentenbezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis hat. Der Rentenantrag für den Anspruch ab dem 01.11.2026 kann bis zum 01.02.2027 gestellt werden, da der 31.01.2027 ein Sonntag ist.
Freundliche Grüße
Dein Expertenteam