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Experten-Antwort

Rentenanpassung

von inga15.07.2014 | 09:41
1912 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin ein wenig verwirrt Ich habe mein Bescheid über die Rentenanpassung erhalten bekomme teilweise Erwerbsminderungsrente,da steht das ich nun 7 Euro mehr erhalte einige Zeilen runter steht das ich ab den 1.07.2014 für die Kindererziehungszeiten 25,51 Euro monatlich Rente erhalte .Dieser Betrag ist oben in der genannten monatlichen Rente bereits enthalten aber das stimmt so nicht weil es ja nur 7 Euro mehr sind nächste Seite steht : In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten, was den nun? ist schon verwirrend (habe 2 vor 92 )

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag inga,

Ihre Frage wurde bereits korrekt von "Bartl" beantwortet.

Zur Unterrichtung des Rentenberechtigten über den bisher auf Kindererziehungszeiten entfallenden Rentenbetrag wird dieser extra aufgeführt.

Die Rentenberechnungen mit dem Zuschlag für Kinder nach dem neuen Gesetz erfolgen nach und nach in den Monaten August bis September 2014 rückwirkend ab dem 01.07.2014.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Original-Hinweis in der Rentenapassungsmitteilung: "Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich 28,60 EUR Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.

Erläuterung zur Berechnung der neuen Beträge erhalten Sie ab der nächsten Seite."

- persönliche Entgeltpunkte heißt: 0,9996 EGPT x Zugangsfaktor

- mon. 28,60 EUR Rente heißt: Bruttorente

- Erläuterungen... heißt: Weiterlesen!

Hier folgt u.a. der Hinweis, dass die nagelneue Gesetzesänderung noch nicht eingearbeitet ist und ab Ende August alle 4,8 Mio Rentenfälle mit Kindererziehungszeiten vor '92 neu berechnet werden - rückwirkend ab 01.07.2014.

Wir waren bislang der Überzeugung, dass dies alles ausreichend verständlich dargestellt wurde. Trotzdem noch ein ergänzendes Beispiel:

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird mit Abschlag in Höhe von 10,8% gezahlt. Da müsste dann der o.a. Text einen niedrigeren Betrag ausweisen. (0,9996 x 0,892 = 0,8916 x 28,61 EUR = ) 25,51 EUR.

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8 Antworten

Bartlam 15.07.2014 | 10:10
Hallo, Die 25,51 EUR sind lediglich die seperat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind. Dieser Satz müsste sich auch schon auf den letzten Rentenanpassungsmitteilungen befinden. Der Zuschlag für Kinder nach § 307d SGB VI (Bei Bestandsrentner ab 01.07.2014 1 EP für jedes vor 1992 geborene Kind, was natürlich deutlich mehr als 25,51 EUR sind) ist in dieser Anpassung noch nicht enthalten. (steht auch im entsprechenden Zusatz) Der Zuschlag wird, je nach Rentenversicherungsträger, Mitte August bis September rückwirkend ab 01.07.2014 ausgezahlt, ohne dass ein Antrag, Schreiben oder was sonst noch für sinnloser Mist im Umlauf ist, übersandt werden muss.
Martinam 15.07.2014 | 11:42
Lesen Sie bitte mal die zweite Seite der Anpassungsmitteilung ;-)
oder soam 15.07.2014 | 16:17
Bei manchen steht es auch erst auf der dritten Seite... 8-)
Schießl Konradam 16.07.2014 | 11:42
Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen will ich dies wieder versuchen. Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei 5 Geburten vor 1992. Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der 5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert. Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51, soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein. Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51 für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück- sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei auf,25,51 So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu. Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99 Brutto gerechnet. MfG. Bringe die Daten für meine Frau
Schießl Konradam 16.07.2014 | 15:06
Zitat von Katja anzeigenausblenden
Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen will ich dies wieder versuchen. Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei 5 Geburten vor 1992. Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der 5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert. Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51, soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein. Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51 für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück- sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei auf,25,51 So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu. Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99 Brutto gerechnet.
Oh @Konrad, Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden. Letztmals: Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr. Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid. Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte. Katja
Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP. Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen: 1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl, - 10.99 Die laufende Zahlung beträgt 481,03 Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt. Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz. erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992 ? Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden rückwirkend um den Zuschlag erhöht. Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben. Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl" gemachter Äußerung und vom Experten be- stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl. "Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa- rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind. Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP. Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind?? MfG.
Katjaam 16.07.2014 | 12:45
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen

will ich dies wieder versuchen.

Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei

5 Geburten vor 1992.

Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der

5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert.

Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51,

soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein.

Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51

für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück-

sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei

auf,25,51

So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau

wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu.

Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99

Brutto gerechnet.

[/quote]

Oh @Konrad,

Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden.

Letztmals:

Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr.

Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid.

Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte.

Katja

[/quote]

Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP.

Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen:

1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl,

- 10.99 Die laufende Zahlung

beträgt 481,03

Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt.

Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz.

erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten

Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der

Kindererziehung für Geburten vor 1992 ?

Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für

Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen

der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden

rückwirkend um den Zuschlag erhöht.

Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie

unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid

erheben.

Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl"

gemachter Äußerung und vom Experten be-

stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl.

"Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa-

rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind.

Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt

punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls

der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP.

Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind??

MfG.

Lesen Sie bitte mal die zweite Seite der Anpassungsmitteilung ;-)
Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen will ich dies wieder versuchen. Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei 5 Geburten vor 1992. Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der 5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert. Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51, soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein. Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51 für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück- sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei auf,25,51 So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu. Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99 Brutto gerechnet.
Oh @Konrad, Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden. Letztmals: Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr. Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid. Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte. Katja
GroKoam 16.07.2014 | 15:16
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen

will ich dies wieder versuchen.

Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei

5 Geburten vor 1992.

Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der

5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert.

Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51,

soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein.

Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51

für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück-

sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei

auf,25,51

So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau

wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu.

Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99

Brutto gerechnet.

[/quote]

Oh @Konrad,

Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden.

Letztmals:

Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr.

Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid.

Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte.

Katja

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Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP.

Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen:

1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl,

- 10.99 Die laufende Zahlung

beträgt 481,03

Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt.

Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz.

erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten

Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der

Kindererziehung für Geburten vor 1992 ?

Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für

Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen

der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden

rückwirkend um den Zuschlag erhöht.

Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie

unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid

erheben.

Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl"

gemachter Äußerung und vom Experten be-

stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl.

"Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa-

rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind.

Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt

punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls

der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP.

Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind??

MfG.

Lesen Sie bitte mal die zweite Seite der Anpassungsmitteilung ;-)
Unser Gscheidele der Konny ;-) Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen will ich dies wieder versuchen. Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei 5 Geburten vor 1992. Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der 5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert. Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51, soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein. Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51 für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück- sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei auf,25,51 So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu. Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99 Brutto gerechnet.
Oh @Konrad, Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden. Letztmals: Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr. Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid. Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte. Katja
Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP. Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen: 1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl, - 10.99 Die laufende Zahlung beträgt 481,03 Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt. Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz. erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992 ? Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden rückwirkend um den Zuschlag erhöht. Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben. Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl" gemachter Äußerung und vom Experten be- stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl. "Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa- rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind. Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP. Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind?? MfG.
W*lfgangam 16.07.2014 | 20:14
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Schießl Konrad schrieb

Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen

will ich dies wieder versuchen.

Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei

5 Geburten vor 1992.

Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der

5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert.

Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51,

soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein.

Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51

für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück-

sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei

auf,25,51

So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau

wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu.

Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99

Brutto gerechnet.

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Oh @Konrad,

Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden.

Letztmals:

Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr.

Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid.

Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte.

Katja

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Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP.

Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen:

1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl,

- 10.99 Die laufende Zahlung

beträgt 481,03

Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt.

Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz.

erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten

Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der

Kindererziehung für Geburten vor 1992 ?

Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für

Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen

der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden

rückwirkend um den Zuschlag erhöht.

Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie

unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid

erheben.

Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl"

gemachter Äußerung und vom Experten be-

stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl.

"Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa-

rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind.

Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt

punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls

der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP.

Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind??

MfG.

...und warum tun Sie es dann? Popcorn her, Senf an die Decke, Konfetti in alle Ecken - S. K. ...YMMD Gruß w. ...bitte unter 'Akronyme' nach der Abk. suchen ;-)
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