Nachdem die Gescheiten nicht Stellung nehmen
will ich dies wieder versuchen.
Als Vergleich, die Daten meiner Frau, bei
5 Geburten vor 1992.
Bruttorente ab 1.07.2013 einschließlich der
5 KEZ. 1,67% Erhöhung Eu. 8,80, bei Inga sind dies mit 7 Eu.beziffert.
Natürlich ist Betrag deutlich mehr als 25,51,
soll ja doch für 2 Geburten gelten und Eur.51,02 sein.
Könnte mir vorstellen, statt 28,61 nur 25,51
für eine Geburt, da bei EMR. 10,8% zu berück-
sichten sind, komme ohne Pfennig Fuchserei
auf,25,51
So nebenbei die Nachzahlung für meine Frau
wurde mit 142,99 genannt , streng genommen 5 mal 28,61 ergeben 143,05 Eu.
Es wird also 0,9996 EP. x 5 x. 28,61 = 142,99
Brutto gerechnet.
[/quote]
Oh @Konrad,
Ich dachte nach dem Wochende hätten Sie es verstanden.
Letztmals:
Die Rentenanpassungsmitteilung betrifft nur die bisherige Rente. In dieser Rente bisher enthaltene Rentenanteile für Kindererziehung sind besonders ausgewiesen. War im vergangenen Jahr auch schon so. Schau mal in die Anpassungsmitteilung deiner Frau vom Vorjahr.
Über den Mütterrentenzuschlag ergeht doch erst noch der Bescheid.
Und nein, der Zuschlag beträgt nicht 0,9996 Entgeltpunkte sondern 1,0000 Entgeltpunkte.
Katja
[/quote]
Wir sprechen doch alle von der normalen Rentenerhöhung und nicht von den 2. EP.
Auf der ersten Seite des Briefes ist zu lesen:
1.7.2014 535,96 Íhr Anteil am Beitrag zur KV. - 43,94 Ihr Beitrag zur Pfl,
- 10.99 Die laufende Zahlung
beträgt 481,03
Der neue Betrag der l,aufenden Zahlungh wird zum 30.6.2014 erstmals ausgezahlt.
Aus persönlichen EP. für Zeiten der Kindererz.
erhalten Sie ab 1.7.2014 mtl. 142,99 Eu.Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten mtl.Rente bereits enthalten
Seite 3 von 5 -Höherbewertung von Zeiten der
Kindererziehung für Geburten vor 1992 ?
Wegen einer Rechtsänderung gibt es ab dem 1.7.2014 voraussichtlich einen Zuschlag für
Kindererziehung bei vor 1992 geborenen Kindern. Dieser Zuschlag wird in der Öffentlichkeit auch als "Mütterrente" bezeichnet. In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht enthalten. Alle Renten bei denen der Zuschlag Alle Renten, bei denen
der Zuschlag zu berücksichtigen ist, werden
rückwirkend um den Zuschlag erhöht.
Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie
unaufgefordert weiteren Bescheid von dem für Sie zuständigen Träger der Rentenversicherung. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit dauern. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid
erheben.
Warum nehmen Sie nicht Stellung zu "Bartl"
gemachter Äußerung und vom Experten be-
stätigten ersten Zeile des Herrn Bartl.
"Hallo, die 25,15 EUR sind lediglich die sepa-
rat aufgeführten persönlichen Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten, die in der Rente seit Rentenbeginn schon enthalten sind.
Ich wieder: Die 25,51 sind doch keine Entgelt
punkte für Kindererziehungszeiten, allenfalls
der Rentenwert in EUR für zugrunde gelegten EP.
Erklären Sie doch hier und heute was für die Fragende die 25,51 sind??
MfG.