Einen Witwerrentenanspruch könnten Sie nur dann haben, wenn Sie vor dem 01.07.1977 im alten Bundesgebiet geschieden wurden und zuletzt vor dem Tod Ihrer geschiedenen Frau ihr gegenüber einen Unterhaltsanspruch hatten.
Eventuell kann auch der Versorgungsausgleich abgeändert werden. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Dort kann man auf die für die Beratung notwendigen Daten zurückgreifen.