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Experten-Antwort

Rentenansprüche zurückkaufen / Erwerbsminderungsrente

von Werner Stromberg08.09.2010 | 13:44
2048 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit gut 7 Jahre Selbständig. Vorher habe ich eine Ausbildung absolviert und auch sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Seit 07/2003 bin ich selbständig tätig und so wie es aussieht bin ich wohl zu 100% erwerbsunfähig. Gibt es für mich eine Möglichkeit, meine Rentenansprüche zurück zu kaufen? Bsp. wäre der Mindestbeitrag ja bei ca. 80 EUR mtl. Anspruch auf EMR habe ich aber erst, wenn ich es denn richtig verstanden habe, wenn ich in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate Beiträge gezahlt habe. Kann ich mir nun diese Ansprüche zurückkaufen? Weil aus den Vorjahren habe ich zumindest normale Rentenansprüche erworben. Vielen Danke für Ihre Antwort im voraus. W. Stromberg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Eintrag von Batrix können wir uns nur anschließen.

Eine rückwirkende Zahlung der erforderlichen Pflichtbeiträge ist leider aufgund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Batrixam 08.09.2010 | 13:54
Für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung werden in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind 36 Monate PFLICHTbeiträge benötigt. Rückwirkend können Sie freiwllige Beiträge aber nur ab 01.01.2010 zahlen, weiter zurück geht nicht. Außerdem wären dies freiwillige Beiträge und keine PFLICHTbeiträge. Es würde Ihnen als diesbezüglich nichts bringen. Von der Rentenversicherung haben Sie also nichts zu erwarten. Man sollte sich also zu Beginn einer Selbständigkeit über die mögliche Weiterversicherung informieren und nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, prüfen zu lassen, ob aufgrund der Selbständigkeit Versicherungspflicht besteht bzw. bestanden hat (sofern dies noch nicht geschehen ist). Sollten Sie der Versicherungspflicht unterliegen, werden die Pflichtbeiträge für 4 Kalenderjahre (also ab 01.01.2006) nachgefordert und dann könnte sich ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ergeben (wenn Sie den Beitragsrückstand tatsächlich beglichen haben).
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