Guten Morgen Rentner 1,
Sie können Ihren Rentenantrag noch zurücknehmen, solange der Rentenbescheid nicht bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft des Bescheides tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat (im Inland) ein, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde.