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Experten-Antwort

Rentenantrag + Hochrechnung

von Kurt18.06.2016 | 09:25
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Wie wird bei einem Rentenantrag auf Altersrente die Hochrechnung berechnet? Ich überlege ob ich dem zustimmen soll oder die endgültige Abmeldung nehme. Kann mir das mit der Hochrechnung der letzten Monate jemand genau erklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

eine Hochrechnung der Entgelte kann i. d. R. ohne Probleme zugestimmt werden, wenn Sie einen gleichbleibenden (oder leicht schwankenden) Arbeitsverdienst haben.

Auf eine Hochrechnung sollten Sie ggf. verzichten, wenn Sie in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn noch höhere Arbeitsverdienste oder Einmalzahlungen erwarten.

Der Rentenbescheid soll in diesem Fall erst erteilt werden, wenn der Arbeitsverdienst dem Arbeitgeber übermittelt wurde. Da der Arbeitgeber sechs Wochen Zeit hat, die Meldung abzusetzen, kann es im Einzelfall zu einer verspäteten Rentenzahlung kommen. Sie sollten dann Ihren Arbeitgeber darum bitten, die Meldung zeitnah abzugeben.

Sollte die laufende Rentenzahlung tatsächlich erst einen oder zwei Monate später beginnen, so wird Ihnen die entgangene Rentenzahlung natürlich nachgezahlt.

Zur Berechnung des Hochrechnungszeitraums verweise ich auf die Arbeitsanweisung zu § 194 SGB VI (insbesondere Abschnitt R3.2)

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_194R0&id=§ 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung 5 491

Entscheiden Sie sich für die Hochrechnung, so ist eine spätere Neuberechnung der Rente nicht zulässig, wenn die tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelte höher sind, als die hochgerechneten Entgelte (§ 70 Abs. 4 S. 2 SGB VI).

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten

KSCam 18.06.2016 | 11:12
Wenn Sie der Hochrechnung zustimmen, macht der AG eine Zwischenmeldung frühestens nach dem 4. letzten Monat. Der Computer der DRV ermittelt einen "Durchschnittslohn der letzten 12 tatsählichen Monate" und bewertet so die letzten 3 (oder weniger) Monate bis zur Rente. Durch dieses Verfahren wird ermöglicht dass Altersrenten pünktlich gezahlt werden. Stimmen Sie dem nicht zu wird der tatsächliche Lohn genommen aber erst wenn der AG diesen auch gemeldet hat, also erst nach Ende der Beschäftigung. Folge: die erste Rente kommt wohl verspätet. Verdient jemand kontinuierlich gleich viel, kann er/sie der Hochrechnung bedenkenlos zustimmen, ebenso wenn der Verdienst in den letzten Monaten bis zu Rente gesunken ist. Erwartet man im Hochrechnungszeitraum wesentliche beitragspflichtige Mehrzahlungen (Zuschläge, Mehrarbeit, Gratifikationen, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder) kann die Hochrechnung ungünstiger sein......weil der Durchschitt der letzten 12 Monate geringer lag......
W*lfgangam 18.06.2016 | 14:39
Hallo Kurt, machen Sie sich zunächst Gedanken, ob sie - ohne Hochrechnung - im ungünstigsten Fall vielleicht 3 Monate ohne Rente dastehen können, bevor alles abgewickelt ist. Im Normalfall geht es schneller, aber ... Und worum geht es bei einem etwaigen 'Verlust' mit Hochrechnung? Folgt noch eine Sonderzahlung/Urlaubsgeld? - in welcher Höhe ...1000 EUR? Sind dann irgendwo 60 - 80 CENT weniger Monatsrente. Liegt Ihr Einkommen eh über der Beitragsbemessungsgrenze, spielen Sonderzahlungen keine Rolle, der Verlust durch Hochrechnung liegt bei unter 10 - 20 CENT. Gruß w.
W*lfgangam 18.06.2016 | 19:41
Hallo Tekla, da bin ich - als Außenstehender - aber überrascht ...ist dem wirklich so? (Macht mein Regionalträger nämlich auch nicht.) > So ist dennoch gewährleistet, dass die Retne pünktlich gezahlt wird. Dann wäre mal ein Hinweis auf diese Verfahrensweise – wenn möglich: _einheitliche_ Verfahrensweise - an die Antrag aufnehmenden Stellen erforderlich, um den Versicherten das als (weitere) Entscheidungshilfe an die Hand zu geben. Kontrapunktiert diese Verfahrensweise nicht die internen Abläufe - ein Antrag, ein Wille, ein Verfahren??? Gruß w.
Teklaam 18.06.2016 | 19:13
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Arbeitet so tatsächlich die DRV Baden-Württenberg? Mein Gott. Alle anderen Rentenversicherungsträger berechnen die Rente eben erstmal vorläufig ohne das aktuelle Kalenderjahr, wenn die Rente ohne Hochrechnung erfolgen so. So ist dennoch gewährleistet, dass die Retne pünktlich gezahlt wird. Wenn die Meldung dann vom Arbeitgeber einläuft, erfolgt eine Neuberechnung der Rente von Beginn an, und (schlimmstenfalls) gibt es eine Nachzahlung.
Teklaam 18.06.2016 | 20:07
>>Kontrapunktiert diese Verfahrensweise nicht die internen Abläufe - ein Antrag, ein Wille, ein Verfahren???
W*lfgangam 18.06.2016 | 20:39
...ja? Ansonsten stimme ich Ihnen kommentarlos zu :-) Gruß w.
Lisam 18.06.2016 | 20:49
Durch dieses Verfahren wird ermöglicht dass Altersrenten pünktlich gezahlt werden. Stimmen Sie dem nicht zu wird der tatsächliche Lohn genommen aber erst wenn der AG diesen auch gemeldet hat, also erst nach Ende der Beschäftigung. Folge: die erste Rente kommt wohl verspätet.
Arbeitet so tatsächlich die DRV Baden-Württenberg? Mein Gott. Alle anderen Rentenversicherungsträger berechnen die Rente eben erstmal vorläufig ohne das aktuelle Kalenderjahr, wenn die Rente ohne Hochrechnung erfolgen so. So ist dennoch gewährleistet, dass die Retne pünktlich gezahlt wird. Wenn die Meldung dann vom Arbeitgeber einläuft, erfolgt eine Neuberechnung der Rente von Beginn an, und (schlimmstenfalls) gibt es eine Nachzahlung.
@Tekla Das ist völliger Unfug. Wenn auf die Hochrechnung verzichtet wird, wird auf die Abmeldung des Arbeitgebers gewartet. Mag ja sein, dass einige "LVA'en" so nen Unfug machen, aber Neufeststellungen wegen so einem Quatsch kosten nur unnötig Geld. Die Versicherten müssen sich eben vorher überlegen was sie wollen, die Hochrechnung und damit im Normalfall 1-3 Monate eher den Bescheid in den Händen oder eben das korrekte Gehalt, was sich auch meist nur bei Sonderzahlungen lohnt und dann warten. Es gibt so viele nicht aufgeklärte Versicherte, dass man manchmal echt in den Schreibtisch beißen möchte, weil man sich am Telefon anhören muss wie *piep* man doch ist, weil der Bescheid trotz Verzicht auf die Hochrechnung noch nicht da ist und die VBL doch drängelt oder so... MfG Lis
Schlaubi123am 19.06.2016 | 10:10
Die meisten DRV sind gehalten, die Quote der Neufeststellungen sehr gering zu halten. Daher werden die Rentenbescheide nicht ohne das letzte Entgelt berechnet. Sofern der Versicherte auf die Hochrechnung verzichtet, wird das tatsächliche Entgelt abgewartet. Über den verspäteten Rentenbescheid wurde der Versicherte ja bei der Beratung zur Hochrechnung aufgeklärt. Warum soll man sich die Arbeit der Bescheidserteilung zweimal machen? Der Versicherte hat die Wahl: Hochrechnung oder Abwarten....
Skeptikeram 20.06.2016 | 11:52
Hallo Tekla, auch die DRV Nord arbeitet genau so. Entweder Hochrechnung oder auf die Arbeitgebermeldung warten. Neufeststellungen sollen vermieden werden. kosten nur unnötig Zeit.
W*lfgangam 20.06.2016 | 19:55
Hallo Skeptiker, im Individualfall empfehle ich den Versicherten, die letzte (summierte) Monatsabrechnung vorzulegen, um so die letzten 2 / 1 Monate nach Sonderzahlung zur Berechnung zu nutzen, bzw. den allerletzten Monat - wenn da eine Sonderzahlung liegen sollte - mit der Monatsabrechnung zu belegen, statt auf etwaige 'trödelige' Arbeitgeber zu warten. Bisher ging das dann mit dem Rentenbescheid auch ratzfatz - kann natürlich auch von den örtlichen Gepflogenheiten abhängen. Im Rentenantrag ist dann bereits ein entsprechender Vermerk enthalten, bzw. wird der erst 'verzögert' versandt. Gruß w.
Lisam 21.06.2016 | 10:29
oder auf die Arbeitgebermeldung warten.
Hallo Skeptiker, im Individualfall empfehle ich den Versicherten, die letzte (summierte) Monatsabrechnung vorzulegen, um so die letzten 2 / 1 Monate nach Sonderzahlung zur Berechnung zu nutzen, bzw. den allerletzten Monat - wenn da eine Sonderzahlung liegen sollte - mit der Monatsabrechnung zu belegen, statt auf etwaige 'trödelige' Arbeitgeber zu warten. Bisher ging das dann mit dem Rentenbescheid auch ratzfatz - kann natürlich auch von den örtlichen Gepflogenheiten abhängen. Im Rentenantrag ist dann bereits ein entsprechender Vermerk enthalten, bzw. wird der erst 'verzögert' versandt. Gruß w.
Hallo W*lfgang, die Vorgehensweise ist durchaus vertretbar. Die Versicherten sollten halt darauf achten, dass die Sonderzahlungen dann auch darin enthalten sind. (bekommt nicht jeder AG hin ;-) ) Die Arbeitsanweisung besagen, dass alle Meldungen, ob jetzt mit oder ohne Hochrechnung, maschinell zu erfolgen haben, dafür wurde dies so eingeführt. Das Problem ist eher, das viele AG und Steuerberater nicht wissen wie das geht. Oftmals hilft es aber auch den AG an die Abmeldung zu erinnern und die Meldungen sind teilweise sehr schnell da. MfG Lis
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