Hallo Andreas,
die Schwerbehinderung muss zu Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen. Dies ergibt sich aus § 236a Abs.1 S. 1 Nr. 2 SGB VI.
Maßgeblich für das rentenanspruchsbegründende Vorliegen der Schwerbehinderung ist also der Beginn der Altersrente und nicht der Zeitpunkt der Rentenantragstellung.
Darüber hinaus müssen natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dies die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.
Da Ihr Schwerbehindertenausweis, wie Sie schreiben bis 09/2024 gültig ist, müsste die Rente also grundsätzlich spätestens am 01.09.2024 beginnen.
Es empfiehlt sich natürlich, einen Antrag auf Verlängerung der Schwerbehinderung zu stellen.
Die Zuständigkeit hierfür richtet sich nach Ihrem Erstwohnsitz, das heißt das Versorgungsamt Ihres Wohnsitzes ist für Sie zuständig.
Sofern der Schwerbehindertenausweis dann über 09/2024 hinaus verlängert wird, ist natürlich auch ein späterer Rentenbeginn für diese Rentenart möglich.
Wenn Sie im März 1961 geboren sind, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab dem 01.09.2025 abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Für weitergehende Auskünfte empfehle ich Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Hallo Andreas,
die Schwerbehinderung muss zu Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorliegen. Dies ergibt sich aus § 236a Abs.1 S. 1 Nr. 2 SGB VI.
Maßgeblich für das rentenanspruchsbegründende Vorliegen der Schwerbehinderung ist also der Beginn der Altersrente und nicht der Zeitpunkt der Rentenantragstellung.
Darüber hinaus müssen natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dies die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.
Da Ihr Schwerbehindertenausweis, wie Sie schreiben bis 09/2024 gültig ist, müsste die Rente also grundsätzlich spätestens am 01.09.2024 beginnen.
Es empfiehlt sich natürlich, einen Antrag auf Verlängerung der Schwerbehinderung zu stellen.
Die Zuständigkeit hierfür richtet sich nach Ihrem Erstwohnsitz, das heißt das Versorgungsamt Ihres Wohnsitzes ist für Sie zuständig.
Sofern der Schwerbehindertenausweis dann über 09/2024 hinaus verlängert wird, ist natürlich auch ein späterer Rentenbeginn für diese Rentenart möglich.
Wenn Sie im März 1961 geboren sind, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab dem 01.09.2025 abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Für weitergehende Auskünfte empfehle ich Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Palaver-Rabarber, ist doch im ersten Kommentar (mit Beispielen) schon beschrieben, oder hiervon wieder abgeschrieben?
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