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Experten-Antwort

Rentenantrag nach medizinischer Reha?

von Klaus der Zeitler08.09.2015 | 23:37
1416 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, ich habe eine medizinische Reha mit empfehlung zur beruflichen Reha beendet. Habe bald einen Termin beim Rehaberater, da ich im letzten Jahr der erwerbstätigkeit sehr wenig verdient habe würde bei mir eine Rente höher ausfallen als dieses Übergangsgeld!!!!! Was ist wenn der Rehaberater sagt ich muss erst die berufliche Reha machen bevor ich erwerbsminderungsrente bekommen kann, vorher gibt es nur Übergangsgeld? Denn es heißt ja "Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ werden gezielte medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen angeboten, um Ihre Teilhabe am Erwerbsleben zu sichern. " Oder gibt es irgendein Gesetz das ich schon Rente bekommen kann, da ich schon ein Jahr eine medizinische Reha hatte!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wie bereits von „Achill“ erwähnt, wird bei der Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflichen Reha das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Tarifentgelt verglichen. Siehe hierzu auch den Forumsbeitrag unter folgendem Link:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=25095

Bevor Sie daher unbedingt darauf drängen wollen, dass man Ihnen eine EM-Rente bewilligt, bzw. einen solchen Antrag ausdrücklich stellen, sollten Sie erst das Gespräch mit Ihrem „Rehaberater“ abwarten und dort nachfragen, wie hoch das Übergangsgeld während der beruflichen Reha ausfallen würde.

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7 Antworten

Jonasam 09.09.2015 | 06:57
Hallo Klaus der Zeitler, Sie haben den Grundsatz schon benannt: "Reha vor Rente" (" 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI) Wenn eine Umschulung angeboten wird, dann sieht der RV-Träger Sie nicht als voll erwerbsgemindert an. Würde eine volle Erwerbsminderung vorliegen, wäre eine Umschulung nicht sinnvoll, da Sie anschließend nicht arbeiten könnten (geschweige denn, die Umschulung durchstehen). Sie wären ja voll erwerbsgemindert. Der Fall hört sich für mich so an, dass Sie in Ihrem alten Beruf auf Dauer nicht mehr arbeiten können. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hingegen, gibt es noch Tätigkeiten, die Sie 6 Stunden und mehr ausüben können. Damit liegt keine volle EM vor. Sollten Sie vor dem 02.01.1961 geboren sein, käme ggf. noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht. Dies hört sich nach Ihrer Schilderung aber auch nicht so an, dass ein entsprechender Anspruch besteht (Voraussetzungen (grob): nur noch unter 3 Std. im alten Beruf einsetzbar und zuletzt Beschäftigung als Facharbeiter im erlernten Beruf). MfG Jonas
Achillam 09.09.2015 | 08:11
Vor einem geringeren Übergangsgeld brauchen Sie keine Angst haben. Es wird immer das tatsäliche Arbeitsentgelt für die Beschäftigung mit dem Tarif, bzw. einem fiktiven Tarifentgelt verglichen.
Klaus der Zeltleram 09.09.2015 | 08:19
In diesem Fall handelt es sich um eine Reha auf dem zweiten Arbeitsmarkt! Hier soll bei der beruflichen Reha wieder Erwerbstätigkeit hergestellt werden, aber die dauert nun mal 27 Monate und das Übergangsgeld ist gut 200 Euro, meine Rente wäre wer 700 Euro!!!!
Galgenhumoram 09.09.2015 | 08:26
Ich gehe nicht davon aus, dass der Berater Ihnen erzählen wird, dass sie die Rente bekommen....gerade die Reha soll ja die Rente helfen zu vermeiden oder wiederherzustellen...insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass über eine Renten schon entschieden wurde....und aus Kostengesichtspunkten ergibt sich eine Ersparnis von 500,00 EUR für die DRV
Achillam 09.09.2015 | 11:15
Woher wollen Sie wissen wie lang eine berufliche Reha dauert, ohne bereits einen Termin beim Fachberater gehabt zuhaben. Ich würde Ihnen raten direkt beim Fachberater zu fragen wie sich das Übergangsgeld berechnet wenn es mir nicht geglaubt wird. VERGLEICH tatsächliches Arbeitsentgelt im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu Tarifentgelt VOLLZEIT im Monat vor Maßnahmebeginn.
MSCam 09.09.2015 | 13:37
In diesem Fall handelt es sich um eine Reha auf dem zweiten Arbeitsmarkt! Hier soll bei der beruflichen Reha wieder Erwerbstätigkeit hergestellt werden, aber die dauert nun mal 27 Monate und das Übergangsgeld ist gut 200 Euro, meine Rente wäre wer 700 Euro!!!!
Woher wollen Sie wissen wie lang eine berufliche Reha dauert, ohne bereits einen Termin beim Fachberater gehabt zuhaben. Ich würde Ihnen raten direkt beim Fachberater zu fragen wie sich das Übergangsgeld berechnet wenn es mir nicht geglaubt wird. VERGLEICH tatsächliches Arbeitsentgelt im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu Tarifentgelt VOLLZEIT im Monat vor Maßnahmebeginn.
Da es sich nach den gemachten Aussagen aller Wahrscheinlichkeit nach um eine WfBM-Maßnahme handelt, kann Klaus schon wissen, dass es 27 Monate werden. 3 Monate Berufsbildungsbereich, 1 Jahre Arbeitsbereich mit der Chance auf Verlängerung um 1 Jahr. Sollte es sich um eine WfBM-Maßnahme handeln, KANN auch neben dieser Maßnahme ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen. LG MSC
Achillam 09.09.2015 | 14:07
Dann stellt sich die Frage aber auch nicht.
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