Hallo,
wie bereits von „Achill“ erwähnt, wird bei der Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflichen Reha das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Tarifentgelt verglichen. Siehe hierzu auch den Forumsbeitrag unter folgendem Link:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=25095
Bevor Sie daher unbedingt darauf drängen wollen, dass man Ihnen eine EM-Rente bewilligt, bzw. einen solchen Antrag ausdrücklich stellen, sollten Sie erst das Gespräch mit Ihrem „Rehaberater“ abwarten und dort nachfragen, wie hoch das Übergangsgeld während der beruflichen Reha ausfallen würde.