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Experten-Antwort

Rentenantrag nachträglich einreichen wegen damaliger Geschäftsunfähigkeit

von Rubens22.05.2012 | 12:59
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9 Antworten

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Ich hoffe, ich finde hier Hilfe zu meiner Angelegenheit : ich bin vor mehr als 10 Jahren an einer schweren Depression ( mit lebensbedrohlich empfunden Panickatacken ) erkrankt - unter welcher ich zwar immer noch leider, aber bei weitem nicht mehr so stark darunter leide. Da ich die Welt nun etwas mehr und genauer wahrnehme, sehe ich vieles, was ich hätte tun müssen - aber krankheitsbedingt nicht tun konnte oder mir deren Sachverhalte nicht bewusst war Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass - unter des nachzuweisenden Sachverhaltes einer damaligen Geschäftsunfähigkeit - ich auch heute noch die Rente nachträglich beantragen kann. Wie gehe ich also vor? Meines Wisens beschäftigen die Rentenversicherer eigene Gutachter für solche Begutachtungen, diese werden aber eher zum Vorteil des Versicherers "begutachten" - ich kann eine 100% Objektivität zur Klärung meiner Problematik alleine von Seiten des Rentenversicherers nicht erwarten. Soll ich also selbst mich beim Vormundschaftsgericht einen nachträglichen Antrag zur Bestellung eines Betreuers stellen und dem Gericht die Begutachtung meines damaligen Gesundheitszustand überlassen? Welche andere Wege stehen mir offen? Ich bedanke mich für jede konstruktive Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rubens,

das Vormundschaftsgericht stellt fest, ob Geschäftsunfähigkeit vorliegt und bestellt ggf. einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Ist dies der Fall, endet die Antragsfrist frühestens 3 Ka-lendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Beschluss des Vormundschaftsgerichts an den Betreuer bekannt gegeben wird. Klären Sie bitte mit dem Vormundschaftsgericht, ob eine nachträgliche Feststellung möglich ist. Sie können auch gleichzeitig einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und dabei auch alle ärztlichen Unterlagen aus der Vergangenheit vorlegen.

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8 Antworten

Schadeam 22.05.2012 | 14:24
Aus den gemachten Angaben kann man konkret eigentlich gar nichts sagen, es bliebe sehr viel im Bereich der Spekulation. Wie sehen Ihre Versicherungszeiten aus? Besteht heute oder bestand damals überhaupt ein Rentenanspruch? Suchen Sie am besten eine Beratungsstelle der DRV auf, dort kann man Ihnen Ihre Fragen beantworten. Einen Rentenantrag kann man immer stellen, im Rentenverfahren wird sodann geprüft, ob und gegebenenfalls ab wann die Voraussetzungen für eine Rente vorliegen.
Rubensam 22.05.2012 | 17:06
hallo "experten-antwort" vielen dank, dass sie sich meiner problematik angenommen haben ich bin mir nicht sicher, welcher nächste schritt von meiner seite aus nun der richtige ist ich versuche schon seit monaten, einen gerichtlich anerkannten gutachter für meine problematik zu gewinnen - bisher erfolglos und die antworten waren alle unisono: ...mann erstelle als gerichtlich anrkannter gutachtr kein "privatgutachten".... der weg zum vormundschaftsgericht erscheint mir nur als ultimativer schritt - nach der "verurteilung" bin ich ja praktisch meiner persönlichen rechte beraubt laut meinem damaligen, behandelnden psychiater verlassen meine unterlagen nicht die praxis, solange das gericht dies nicht anfordert ich habe auch schon versucht, verschiedene rechtsanwält für meinen fall zu gewinnen - leider gab es viele absagen und abzocke ( ich brauche keine teuere rechtsberatung, sondern nur ein "vorgutachten", dann erst brauche ich evt. eine rechtsberatung ) das geht nun schon seit längerere zeit so - immer wieder dieselben antworten der gerichtlich anerkannten gutachter und die mir unverständlichen antworten der rechtsanwälte meiner meinung nach brauche ich eine person/organisation/stelle, welcher ich mich anvertrauen kann und welche ohne finanzielle überforderungen sich der sache annimmt und mich in schutz nimmt gibt es eine solche? welche andere möglichkeiten bieten sich mir?
Malocheram 22.05.2012 | 17:21
" welche andere möglichkeiten bieten sich mir? Zitieren" arbeiten gehen !
Uuuuupsam 22.05.2012 | 18:56
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Eine nachträgliche Feststellung einer Betreuung erfolgt nicht. Die Betreuung wirkt immer vom Zeitpunkt des Beschlusses des Gerichts für die Zukunft (ggf. zeitlich befristet). Wenn die Voraussetzungen für eine Betreuung jetzt nicht mehr vorliegen, sparen Sie sich Ihre Mühe und Ihr Geld für professionelle Vertreter. Die rückschauende Feststellung des Leistungsfalls der Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch möglich. Dazu müssten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen und möglichst aussagekräftige Befundunterlagen zur Verfügung stellen (lassen). Die Feststellung für die Vergangenheit ist nicht automatisch auch mit einer rückwirkenden Rentenzahlung verbunden, wenn der Leistungsfall länger zurückliegt. Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
W*lfgangam 22.05.2012 | 19:14
Zitat von Rubens anzeigenausblenden
Hallo Rubens, wie vom Experten vorgeschlagen: stellen Sie den Antrag auf EM-Rente. In dem Antrag wird auch die Frage gestellt, seit wann Sie sich für EM halten, welche Ärzte Sie wie lange schon betreuen ...das sollte für die DRV Anlass genug sein, auch die Gutachten anzufordern - nach Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht - um Einblick in Ihren Krankheitsverlauf zu nehmen und auch über den tatsächlichen Beginn der EM Ermittlungen anzustellen. Wenn es nur um den Antrag EM als solchen geht, hilft Ihnen (vielleicht) auch das nächste Rathaus/Versicherungsamt dabei - fordert nach etwaiger Ablehnung die Akten an und Sie können in aller Ruhe die Entscheidung nachvollziehen oder in den Entscheidungsgründen 'Lücken' finden, die in eine Klage führen können - ob erfolgreich, ist eine andere Sache, aber ohne Kosten für Sie verbunden. Daneben gibt es natürlich auch die Sozialverbände, versierte Fachanwälte fürs Rentenrecht, auch private Rentenberater, die in dem Stadium nach Ablehnung weiterhelfen können. Gruß w.
Axel N.am 23.05.2012 | 08:21
@Rubens will also unter Betreuung ( und möglichst noch nachträglkich - was natürlich NICHT geht .. ) gestellt werden um dadurch bessere Chancen auf eine EM-Rente zu haben ? Solche völlig absurden Gedankengänge deuten auf eine schwere psychiatrische Erkrankung hin welche für eine Rente reichen sollte. Jeder Normalsterbliche wäre froh seine Angelegenheiten selber regeln zu können und gerade keine Betrenung zu bekommen. Ich finde das Ansinnen eigentlich ungeheurlich und völlig neben der Spur.
Rubensam 23.05.2012 | 09:32
vielen Dank für alle bisherigen, sehr hilfreichen Antworten zu meiner Problematik - ich möchte mich herzlich bedanken und werde mir diese Informationen zu Herzen nehmen Einen Teil meiner bisherigen Recherchen basieren auf den Informationen zu Richterentscheidungen auf der Webseite des RA Heimbach - so auch eine Entscheidung des BSG zur Geschäftsunfähigkeit und Antrag zur Rente http://www.ra-heimbach.com/krankenversicherungspflicht-wegen-ren… Ich bin mir sicher, dass einige hilfesuchenden Menschen in der Fülle der auf dieser Webseite frei verfügbaren Informationen zu richterlichen Entscheidungen im Sozialrecht etwas positives für sich oder ihren Angehörigen/Bekannten entnehmen können Danke für den Vorschlag, erst einmal einen Retenantrag zu stellen - das erscheint mir im Moment die einzig vernünftige Vorgehensweise zu sein, um überhaupt mit meiner Problematik weiter zu kommen
Beobachteram 23.05.2012 | 11:25
" Bundessozialgericht, Urt. v. 27.01.2010 - B 12 KR 20/08 R - Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen." Das Urteil ist/war eine EINZELFALLentscheidung und trifft doch so und auf ihren Fall überhaupt nicht zu...
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