Hallo Rubens,
das Vormundschaftsgericht stellt fest, ob Geschäftsunfähigkeit vorliegt und bestellt ggf. einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Ist dies der Fall, endet die Antragsfrist frühestens 3 Ka-lendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Beschluss des Vormundschaftsgerichts an den Betreuer bekannt gegeben wird. Klären Sie bitte mit dem Vormundschaftsgericht, ob eine nachträgliche Feststellung möglich ist. Sie können auch gleichzeitig einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und dabei auch alle ärztlichen Unterlagen aus der Vergangenheit vorlegen.