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Rentenantrag/Gesonderte Meldung

von Ratsuchender12.04.2010 | 10:42
1483 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrter/en Experten, Mitte Juli werde 65 und am 15.04.10 werde Antrag für Altersrente zum 01.08.2010 stellen.Bin 50%,seit09/2009 bis auf weiteres,spätestens bis Austritt aus Berufsleben AU und bekomme Krankengeld. Hier meine fragen; Was muss ich bei Antragstell. beachten,habe noch Urlaub Anspruch 2009/2010 offen? -Wie werden die Abgegolten? (abfeiern kann ich nicht,obwohl nach langen zeit,Heimat besuch meinen gesundheit zustand gut tun wurde) -soll Hochrechnung bei Antr. einwilligen,oder um "alte" Vorausbescheinigung bitten? -Krankenversicherung über geplanten Rentenantrg. Informieren? -ist nathlose Übergang in der Rente sicher? -wenn nicht,was tun? bitte um jeden Tip den Sie mir möglichst schnell geben können. Danke im Voraus für Ihre Bemühungen und Antworten. Ratloser

3 Antworten

Skatrentneram 12.04.2010 | 16:31
Mit diesen vielen Fragen gehen Sie am besten zur nächsten Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Ratsuchenderam 12.04.2010 | 17:55
Rentenantrag Termin steht schon fest,wollte noch ein paar Vertrauensvolle und Hilfsreiche Erlauterungen einhollen um richtige Entscheidung zu treffen. Danke
-_-am 14.04.2010 | 19:10
Was muss ich bei Antragstellung beachten? Ich habe noch Urlaub Anspruch 2009/2010 offen? Wie werden die abgegolten? Abfeiern kann ich nicht. Antwort: Wenn der Urlaubsanspruch erst am Ende der Beschäftigung abgegolten wird, kann die Zahlung bei der Hochrechnung nicht berücksichtigt werden. Soll ich in die Hochrechnung bei Antragstellung einwilligen oder um "alte" Vorausbescheinigung bitten? Antwort: Eine Vorausbescheinigung alter Art ist nicht mehr zulässig. Soll ich die Krankenversicherung über meinen geplanten Rentenantrag informieren? Antwort: Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, erfolgt die Benachrichtigung bei der Rentenantragstellung durch die den Antrag aufnehmende Stelle (Meldung zur KVdR). Ist ein nahtloser Übergang in die Rente sicher? Antwort: Wenn Sie der Hochrechnung zustimmen und der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird: Ja. Dann bleibt die Urlaubsabgeltung unberücksichtigt bei der Rentenhöhe. Wenn nicht, was tun? Antwort: Wenn Sie der Hochrechnung nicht zustimmen, wird die Rente erst berechnet, wenn Ihr Arbeitgeber die Entgeltmeldung (Abmeldung) zum Ende der Beschäftigung (einschließlich Urlaubsabgeltung) vorgenommen hat. Der Beginn der laufenden Rentenzahlung kann sich dadurch erheblich verzögern. Für bereits vergangene Zeiträume erhalten Sie dann eine Einmalzahlung der aufgelaufenen Rente in einer Summe.
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