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Rentenantragstellung - Krankenversichert

von kranker05.01.2010 | 19:38
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, mein Alg 1 Anspruch läuft Ende Januar aus, von der Krankenkasse ausgesteuert, weiterhin Krank, bekommme kein Hartz 4. Wie ist es, wenn ich jetzt EM Rentenantrag stelle ( 40 Jahre im Handwerk gearbeitet, 70 % GdB ), bin ich dann ab Antragstellung in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Oder muß ich meine Krankenversicherung vom Sparbuch bezahlen. Vielleicht kann meine Frage jemand beantworten. Vielen Dank an Euch.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "kranker 2" und "Wolfgang" wird zugestimmt. Die Beitragsbemessung der Rentenantragsteller wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Bitte erkundigen Sie sich daher über die Höhe der Beiträge bei Ihrer Krankenkasse.

2 Antworten

kranker 2am 05.01.2010 | 20:03
Hallo, sie sind ab Antragstellung versichert bei der KVDR , so lange der Antrag bearbeitet wird und es verlängert sich die zeit bei widerspruch u.s.w. gegen den Rentenbescheid.
Wolfgangam 05.01.2010 | 20:13
Hallo Kranker, bereits mit Rentenantragstellung hat Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu prüfen, ob und wie Sie bis zum möglichen Beginn einer Rente krankenversichert sein müssen - und was Sie das kostet. Grundsätzlich ist die Zeit der 'Warterentnerkrankenversichrung' NICHT kostenfrei ...es sei denn, eine KV-Vorrangversicherung besteht/läuft weiter - das könnte bei Ihnen noch die KV über ALG I sein. Weiter zu spekulieren würde viel zu weit führen. Daher erfragen Sie besser die weiteren Bedingungen direkt bei Ihrer Krankenkassen. Gruß w.
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