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Rentenauskunft

von Frager06.03.2009 | 18:18
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Warum ist die Erwerbsunfähigkeitsrente in der Rentenauskunft 2009 geringer als Ende 2008 - die Rentenhöhe, die aufgrund bisheriger Beiträge gezahlt würde, ist höher (also angepasst). Danke für die Bemühungen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dann hat sich der jeweilige Durchschnitt der letzten 5 Jahre geändert! Renteninfo 2008 die Jahre 2003-2007, 2009 die jahre 2004-2008.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hängt vom Rentenbeginn und -höhe ab!!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Das passierte im Rahmen des Ausgleichs.

Im Rahmen des Ausgleichsverfahrens soll die Verteilung der Versicherten, für die bis zum 31.12.2004 eine Versicherungsnummer vergeben wurde, zwischen der Bundes- und Regionalebene innerhalb von 15 Jahren an die Quote 45 (Bundesträger) : 55 (Regionalträger) herangeführt werden. Die betroffenen Versicherten werden mit einem Begrüßungsschreiben durch den kontoübernehmenden Versicherungsträger über den Wechsel informiert.

10 Antworten

-_-am 06.03.2009 | 18:28
Diese Frage lässt sich nur sicher beantworten, wenn man die Rentenberechnung bzw. mindestens den Versicherungsverlauf beider Rentenauskünfte kennt. Bei beiden Berechnungen wird vom jeweiligen Tagesdatum als Datum des Leistungsfalls der Erwerbsminderung ausgegangen. Möglicherweise liegt es nur daran, dass die Zurechnungszeit kürzer ist (weil ja der Leistungsfall bei der Berechnung 2009 später liegt) und Beiträge für das laufende und/oder vergangene Jahr (noch) nicht im Versicherungskonto waren, als die Berechnung für 2009 erfolgte. Dann ist natürlich eine (bei der Berechnung nicht berücksichtigbare) Lücke vorhanden, die den Rentenanspruch rechnerisch vermindern kann. Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten. Wird das Entgelt demnächst erst noch gemeldet, gleicht sich die Minderung also möglicherweise schon wieder aus.
Frageram 06.03.2009 | 20:02
Danke für die Antwort! Der Versicherungsverlauf ist bis Ende 2008 vollständig. die bisher erwirtschaftete Rente ist ja auch etwas höher angegeben. Das mit den Zurechnungszeiten habe ich sowieso nicht ganz verstanden. Einmal wird da von 60 Jahren geschrieben, dann heisst es wieder, man erhielte die Rente bis zur Regelaltersrente.. ist alles sehr kompliziert. Aber trotzdem müsste die ausgewiesene EU-Rente dann doch zumindest etwas höher ausfallen? Der ausgewiesene Betrag ist doch nicht Netto, oder?
Frageram 06.03.2009 | 20:08
Bitte die letzte Frage nicht beachten, hatte da den Beitrag auf meine andere Frage (vonwegen Einbehaltung der Abzüge) gleichzeitig gelesen.
-_-am 06.03.2009 | 20:09
Die Frage der differierenden Rentenbeträge lässt sich nur sicher beantworten, wenn man die Rentenberechnung bzw. mindestens den Versicherungsverlauf beider Rentenauskünfte kennt. Die Rentenauskunft kann Ihnen bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erläutert werden. Wenn Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Ihre Postleitzahl eingeben, finden Sie die Anschriften und Telefonnummern. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die in der Rentenauskunft angegebenen Beträge sind Bruttorentenbeträge. Das kann schon wegen der verschiedenen Versicherungsverhältnisse in der Krankenversicherung und unterschiedlicher Beitragssätze der Pflegeversicherung gar nicht anders sein.
Klausam 07.03.2009 | 17:14
Ab welcher Rentenhöhe mus ich Steuern bezahlen
Haraldam 08.03.2009 | 12:08
Hallo Klaus, stellen Sie lieber eine eigene Frage. Vielleicht geht Ihre Frage unter dem Stichwort "Rentenauskunft" sonst unter. Harald
Brigitteam 08.03.2009 | 16:07
warum wurde ich von der BFA in die Knappschaft Bahn-see umgeleitet? Warun habe ich mit der BFA einen Kontenabgleich unte Zusendung der mir verfügbaren Unterlagen gemacht, wenn ich jetzt der Kbs jedesmal erneut Unterlagen zusenden muss? Warum werden volle Beschäftigungszeiten unter Beitragsgeminderte Zeiten geführt und welche auswirkungen hat dies?
-_-am 08.03.2009 | 21:52
Bitte stellen Sie Ihre Frage ggf. unter der Adresse: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Noch einfacher geht es, wenn Sie bei der Sachbearbeitung anrufen und Ihre Fragen dort stellen. Woher soll hier im Forum beispielsweise jemand wissen, warum die DRV K-B-S Ihnen Formulare zugeschickt hat?
-_-am 08.03.2009 | 21:56
Bitte stellen Sie Ihre Frage ggf. unter der Adresse: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
PISAam 09.03.2009 | 08:51
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