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Experten-Antwort

Rentenauszahlung

von Wilbur30.12.2019 | 11:18
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin neuseeländischer Staatsbürger mit irischer Abstammung und irischem EU Pass und lebe und arbeite seit 2006 in Deutschland. Da ich aus familiären Gründen in naher Zukunft meinen dauerhaften Wohnsitz wieder nach Neuseeland verlegen möchte, würde ich gerne erfahren wie eine Auszahlung meiner Rente möglich ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Wilbur,

den Ausführungen des Users **** schließen wir uns an. Bitte bedenken Sie, wenn Sie später in Neuseeland einen Antrag über das deutsche Konsulat oder der deutschen Botschaft stellen, kann es mehr als 6 Monate dauern, bis der Antrag in Deutschland ist und über den Antrag entschieden würde.

Sie können Sich auch jederzeit über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung informieren, ob ein Rentenantrag auch online gestellt werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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8 Antworten

****am 30.12.2019 | 12:12
Hallo Wilbur, du solltest so schnell wie möglich einen Termin zur Kontoklärung in der nächsten Beratungsstelle der RV buchen(persönlich oder online). Falls Du auch Beitragszeiten in Irland (EU) hast oder nach dem 17. Geburtstag noch Schulen/Hochschulen besucht hast, solltest du diese Nachweis auch mit vorlegen. Nachweise für Beitragszeiten in Neuseeland, außer Schulbescheinigungen, sind nicht erforderlich, da es mit Neuseeland kein SV-Abkommen gibt. Wenn alle Zeiten anerkannt sind bekommst Du einen Bescheid und ggf. eine Rentenauskunft, aus der Du ersehen kannst ab wann Du eine Altersrente aus D erhalten kannst. Den Rentenantrag stellst Du dann später in Neuseeland über das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft. Guten Rutsch ins neue Jahr
Googeln Sieam 02.01.2020 | 16:16
Zitat von **** anzeigenausblenden
Es gibt, ein Gesetz in Neuseeland / Kiwi, dass Rentner mit ausländischer Rente nicht besser gestellt werden dürfen, wie ein Kiwi im Land. Das bedeutet für über 80 000 Rentner dort, daß Ihre Rente aus dem Ausland: seine Rente wird auf die KIWI Rente gekürzt. Er erhält keine ausländische Rente. Ob die DRV Neuseeland Auskunft gibt? sollte die DRV hier klar sagen. Dann entweder lügen, keine ausländische Rente erhalten ( im Ausland deponieren? und Steuerprobleme u Prozesse riskieren. Nur 2. Wohnsitz eventuell ? Das Netz ( Google) ist voll davon. Ein KIWI der immer im Land war, nie gearbeitet hat erhält etwa 1.000.-- Euro Ehepar um die 1.600.- gleich was Sie Rente als KIWI bekommen, es wird gekürzt. Ist aber ähnlich bei uns, ein Sozialbezüger erhält oft mehr Sozialbezüge als ein Rentner. Auch wenn er nicht gearbeitet hat. Googeln Sie, die Haare stehen einem zu Berge. Die Antwort hier von der DRV ist leider nur die halbe Wahrheit. Gruss
Googeln Sieam 02.01.2020 | 16:16
Zitat von **** anzeigenausblenden
Es gibt, ein Gesetz in Neuseeland / Kiwi, dass Rentner mit ausländischer Rente nicht besser gestellt werden dürfen, wie ein Kiwi im Land. Das bedeutet für über 80 000 Rentner dort, daß Ihre Rente aus dem Ausland: seine Rente wird auf die KIWI Rente gekürzt. Er erhält keine ausländische Rente. Ob die DRV Neuseeland Auskunft gibt? sollte die DRV hier klar sagen. Dann entweder lügen, keine ausländische Rente erhalten ( im Ausland deponieren? und Steuerprobleme u Prozesse riskieren. Nur 2. Wohnsitz eventuell ? Das Netz ( Google) ist voll davon. Ein KIWI der immer im Land war, nie gearbeitet hat erhält etwa 1.000.-- Euro Ehepar um die 1.600.- gleich was Sie Rente als KIWI bekommen, es wird gekürzt. Ist aber ähnlich bei uns, ein Sozialbezüger erhält oft mehr Sozialbezüge als ein Rentner. Auch wenn er nicht gearbeitet hat. Googeln Sie, die Haare stehen einem zu Berge. Die Antwort hier von der DRV ist leider nur die halbe Wahrheit. Gruss
****am 02.01.2020 | 17:22
von Googeln Sie worüber regst Du dich auf, es ist nicht Aufgabe der DRV Auskünfte über ausländische Rentengesetze und Verordnungen zu erteilen, dass ist einzig und allein Aufgabe des zuständigen ausländischen Trägers. Und es liegt doch an jedem selbst, welche Angaben er in einem ausländischen Antrag angibt oder nicht, wenn Wilbur in Neuseeland angibt das er eine Rente aus XX erhält, muss er dort mit Sicherheit jährlich die aktuelle Rentenanpassungsmitteilung vorlegen oder dem ausländischem Träger die Erlaubnis erteilen, dass dieser bei dem Träger XX Auskünfte einholen darf. Das ist doch ein gängiges Verfahren in all den Ländern, die in ihren Renten eine sogenannte Sozialkomponente haben(Kanada, Australien, Niederlande, Italien etc.) Und wenn ein Rentenbezieher meint, er müsse seinem RV-Träger den Bezug ausländische Renten oder sonstige Bezüge verschweigen, die evtl. auf seine Leistung angerechnet werden, macht er sich halt nach den Gesetzen dieses Landes strafbar. Aber das entscheidet letztendlich jeder selbst. Die deutsche DRV wird von sich aus, da auch kein Abkommen besteht, die Neuseeländer mit Sicherheit nicht informieren. Bei Ländern mit denen SV-Abkommen/EU-VO bestehen, besteht u.U. auch eine Informationspflicht, je nach Abkommen. Noch einen schönen Abend
Googeln Sieam 02.01.2020 | 17:47
Hallo **** warum soll ich mich aufregen, weil das Rentensystem in Deutschland im Prinzip genau so ergreifend gerecht ist? Der Hinweis, daß die DRV der Rentenkasse in Neuseeland Auskunft gibt, oder nicht, der müsste von der DRV hier kommen. Meldet nun die DRV nach Neuseeland oder nicht ? Es ist immer strafbar, falsche Angaben zu machen.! Er könnte höchstens seine EU Staatsbürgerschaft aufgeben und die Auszahlung seiner Beiträge beantragen. Leider erhält er nur 50% der einbezahlten Beträge. Eine Lösung für das Problem, sollten Sie anbieten ? Gruss gutes Neues
Googeln Sieam 02.01.2020 | 19:25
noch 1 Möglichkeit. Schieben Sie den Bezug Ihrer deutschen und oder irischen ? Rente auf. Ich denke pro Jahr wird Ihre Rente in Deutschland massiv steigen. Ich denke 5 Jahre ist dies möglich. Wird sicher 1 User etwas genauer sagen können. In 5 Jahren, ist das Problem eventuell etwas entschärft oder anders gelöst ? Nachteil, leben Sie mit der 1.600.-- Euro Rente in Neuseeland. Wir exportieren Pflegefälle mit mickrigen Renten nach Polen bis Thailand. Neuseeland will wohl keine Rückkehrer welche alt sind ? Könnte auch sein? Gruss
W°lfgangam 02.01.2020 | 20:06
Zitat von Googeln Sie anzeigenausblenden
Hallo Googeln Sie, da es kein SV-Abkommen mit Neuseeland gibt, erfolgt von der DRV auch keine Meldung dahin ...allerdings gibt es ein 'Doppelbesteurungsabkommen': https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Int… was nun garantiert KEINE Baustelle für die DRV ist, aber vielleicht andere D-Behörden 'aufmerksam' reagieren könnten ;-) > Schieben Sie den Bezug Ihrer deutschen (...) Rente auf. Ich denke pro Jahr wird Ihre Rente in Deutschland massiv steigen. ...wäre 'ne Lösung, pro Jahr Verschiebung über die Regelaltersgrenze = 6 % Zuschlag auf die Rente, neben den üblichen Rentenanpassungen, und ggf. dann später mal aktivieren. ABER: das ist nicht Inhalt eines Beratungsgesprächs bei der DRV/nachgeordneter Stellen - hier gilt aktuell: Selbstinformation/auch über ein Forum mit Hinweisen von Mehrwissenden - ob's zutrifft/wie die Rechtslage/Mitteilungspflichten in NZ aussieht, wissen nicht Involvierte ganz sicher nicht, daher überraschen lassen und die Randinformationen erstmal so hinnehmen PUNKT! Gruß w.
Googeln Sieam 02.01.2020 | 21:14
in dem Moment, wenn bei der Neuseeländischen Rentenversicherung angefragt wird, hängt er fest am Haken. ! Wenn er seine Rente aufschiebt, hat er kaum Probleme mit dem Steueramt. Es se denn er hat Mieteinnahmen. Natürlich, kann die DRV hier keine Tipps geben, aber eine breitere Information sehr wohl. Um die 80 000 Rentner zugezogene, werden so in Neuseeland um Ihre erarbeitete Rente gebracht. Es sind schlicht 2 verschiedene Systeme. Ähnlich ist es mit Ländern z.B. Schweiz. Es soll gerade ein Prozess / Einsprache von Rentner geben, welcher 2020 entschieden werden soll. Diese verdammten Rentenabkommen, greifen völlig ins Leere, weil jeder Staat versucht, den Rentner zu melken. Die Systeme sind nie vergleichbar. Krankenversicherung etc. Gruss. was daran polemisch sein soll?
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