Hallo Googeln Sie,
da es kein SV-Abkommen mit Neuseeland gibt, erfolgt von der DRV auch keine Meldung dahin ...allerdings gibt es ein 'Doppelbesteurungsabkommen':
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Int…
was nun garantiert KEINE Baustelle für die DRV ist, aber vielleicht andere D-Behörden 'aufmerksam' reagieren könnten ;-)
> Schieben Sie den Bezug Ihrer deutschen (...) Rente auf. Ich denke pro Jahr wird Ihre Rente in Deutschland massiv steigen.
...wäre 'ne Lösung, pro Jahr Verschiebung über die Regelaltersgrenze = 6 % Zuschlag auf die Rente, neben den üblichen Rentenanpassungen, und ggf. dann später mal aktivieren. ABER: das ist nicht Inhalt eines Beratungsgesprächs bei der DRV/nachgeordneter Stellen - hier gilt aktuell: Selbstinformation/auch über ein Forum mit Hinweisen von Mehrwissenden - ob's zutrifft/wie die Rechtslage/Mitteilungspflichten in NZ aussieht, wissen nicht Involvierte ganz sicher nicht, daher überraschen lassen und die Randinformationen erstmal so hinnehmen PUNKT!
Gruß
w.