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Rentenauszahlung in die neuen Bundesländer

von heinz15.08.2007 | 13:06
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5 Antworten

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Ich beziehe bereits seit 3 Jahren Rente. In den nächsten Monaten möchte ich aus finanziellen Gründen nach Leipzig ziehen, da dort die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in den alten Bundesländern. Nun habe ich in einer Fernsehsendung gehört, daß meine Rente, die dann zukünftig an meinen ersten Wohnort Leipzig gezahlt wird, geringer ausfallen wird. Stimmt das wirklich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von user "Mitleser" ist zuzustimmen. Wie sich bei der Rentenbrechnung - in groben Zügen - die unterschiedliche Bewertung von EP Ost zu EP West bemerkbar macht, hat user lotscher bereits dargestellt.

Rein durch den Umzug aber, wird Ihre Rente weiterhin mit dem aktuellen Rentenwert für die alten Bundesländer berechnet, d.h. keine Änderung.

MfG

4 Antworten

lotscheram 15.08.2007 | 13:49
An der Höhe der Rente änder sich durch den Umzug nach Leipzig nichts. Sollten in Ihrem Bescheid Anteile Ost und Anteile West enthalten sein, wird auch bei künftigen Anhebungen exakt entsprechend dieser Anteile die Neuberechnung vorgenommen, es entsteht keine zusätzliche Benachteiligung
heinzam 15.08.2007 | 14:02
Heißt das konkret, daß Anteile Ost und West eine andere Steigerung erfahren. Im Umkehrschluß, wenn eine Steigerung nur nach Ost oder West vorgenommen wird, würde dann ein anderer Rentenauszahlbetrag herauskommen?
lotscheram 15.08.2007 | 15:54
ja, das heißt es. Es gibt einen Rentenwert Ost und einen Rentenwert West. Der von Ost ist zZt. 23,09€ je Entgeltpunkt (EP), der von West 26,27€ je (EP). Hat jemand in seinem Rentenbescheid 50,0010 (EP) insgesamt, davon 25,0005 Ost, 25,0005 (EP) West, ermittelt sich die Rente Brutto insgesamt aus: 25,0005*23,09 = 577,26€ + 25,0005*26,27 = 656,76€, insges. Brutto = 1.234,02€.
Mitleseram 16.08.2007 | 06:34
Hallo Heinz, an der festgesetzten Rente ändert sich durch einen Umzug in die neuen Bundesländer grundsätzlich nichts. Zu beachten ist allerdings, dass es im Bezug auf die Einkommensanrechnung in den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Freibeträge gibt. Da der Freibetrag in den neuen Ländern niedriger ist, kann sich dadurch eine geringere Rentenzahlung ergeben.
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