Den Ausführungen von user "Mitleser" ist zuzustimmen. Wie sich bei der Rentenbrechnung - in groben Zügen - die unterschiedliche Bewertung von EP Ost zu EP West bemerkbar macht, hat user lotscher bereits dargestellt.
Rein durch den Umzug aber, wird Ihre Rente weiterhin mit dem aktuellen Rentenwert für die alten Bundesländer berechnet, d.h. keine Änderung.
MfG