Es ist richtig, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bis zum Ende dieser Beschäftigung gilt, und nicht widerrufen werden kann.
Wenn Sie dennoch wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden möchten - was eine Reihe an Vorteilen für Sie bringt - dann müssen Sie diese geringfügige Beschäftigen beenden. Nach einer Frist von mindestens 2 Monaten können Sie beim gleichen Arbeitgeber wieder eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen und unterliegen dann wieder der Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.