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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Heidi17.07.2016 | 15:36
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte mich hier vor einiger Zeit hier schon mal gemeldet zum Thema Rente.Wollte nun noch einmal wissen, ob ich bei 45 Arbeitsjahren und Jahrgang 54 z. B.nicht bis 1.2.2018 warten muss sondern 1jahr eher mit 3,9%Abzügen gehen kann?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Heidi,

sofern bei Ihnen nicht der Vertrauensschutz greift (am 01.01.2007 anerkannte Schwerbehinderung sowie ATZ-Vereinbarung vor dem 01.01.2007) gestalten sich die Möglichkeiten, unter den getroffenen Annahmen, wie von KSC dargestellt. Um die verschiedenen Rentenszenarien mit Leben zu füllen, also der zu erwartenden Rentenhöhe, empfiehlt sich ein Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Häufig hilft dieser Termin, die richtige Entscheidung zu treffen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Über den Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/02_termine_vereinbaren/beratungstermin/beratungstermin_node.html , können Sie sich auch selbständig einen Termin buchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

KSCam 17.07.2016 | 17:20
1) Wenn Sie sich vor einiger Zeit hier schon gemeldet haben, haben Sie doch schon die Antwort bekommen. 2) Fordern Sie eine Rentenauskunft an, da steht doch alles drin. 3) Wenn Sie zum 01.02.18 die AR für besonders langjährig Versicherte bekommen können, sind Sie wohl im September 54 geboren und haben mit 63+4 dann ab Februar 2018 keinen Abschlag mehr. Sie können auch mit 63 die AR für langjährig Versicherte bekommen, die begänne dann im Oktober 2017, hat aber 9,6% Abschlag. Wenn Sie mit 63+4 45 Jahre haben haben Sie auch mit 63 die dafür notwendigen 35 Jahre. Ein Jahr vor 01.02.2018, also mit 62+4 geht gar nichts, es sei denn Sie wären schwerbehindert - die AR für Schwerbehinderte wäre mit 63+8 abschlagsfrei - 62+4 wären 16 Monate vorher, also 4,8 % Abschlag. PS: die Gesetze haben sich wohl kaum geändert seit Sie damals gefragt haben....:) und die AR für besonderslangjährig Versicherte gibts nunmal nicht vor 63+4; auch wenn Sie in wenigen Wochen wieder fragen.
Heidiam 17.07.2016 | 18:48
Ich verstehe nicht Ihre etwas genervte Antwort. Natürlich weiß ich,dass die Gesetze sich inzwischen nicht geändert haben.Ich bin schwerbeschädigt,und wenn ich 2 verschiedene Aussagen bekomme (Rentenversicherung und Behindertenverband),werde ich doch fragen dürfen, hätten ja nicht antworten müssen.
Herz1952am 17.07.2016 | 19:12
Hallo Heidi, nicht ärgern. Der "KSC" ist vielleicht sauer, weil der Karlsruher-SC verloren hat. (smile) Bevor ich Ihnen sagen kann ob er Recht hat, muß ich erstmal die morgige Experten-Antwort abwarten.
W*lfgangam 17.07.2016 | 20:52
Hallo Heidi, sehen Sie es etwas entspannter - KSC hat Recht ...und ja, jeder Kommentator hier hat seine persönliche Note ;-) Falls die 3,9 % mit einem Jahr früher vom Behindertenverband stammen sollten, dann wissen Sie ja nun, wofür Sie Beiträge ohne Nutzen/mit Falschaussagen zahlen - denn diese Aussage werden Sie seitens der DRV nicht erhalten haben. Wenn Sie auch nur 1 Monat vor 63+4 in Altersrente gehen, fallen Sie in eine andere Rentenschachtel, die mit den 45 Jahren ist dann bedeutungslos. Und 4,8 % bei GdB 50 ist auch nicht so wahnsinnig viel mehr, als die hinterfragten 3,9 %. Gruß w.
KSCam 17.07.2016 | 19:23
Na Hertz1952, jetzt auch noch als Sportpsychologe am Start? Als solcher sollten Sie aber wissen, dass ein Fußballer kaum sauer ist, wenn sein Team jetzt in der Saisonvorbereitung verliert? Und nun zum Thema: wenn schwerbehindert, dann stimmt der 4. Absatz meiner ersten Antwort. Schon komisch dass Hertz1952 das nicht beurteilen kann, wo Sie/er sonst zu jedem Thema wichtiges weiß
Heidiam 17.07.2016 | 19:40
Na jetzt wird es ja spannend. Ich wollte aber nur eine korrekte Antwort und keinen Zoff hier und nicht als Dummchchen belehrt werden.Darauf kann ich verzichten!!!
Heidiam 18.07.2016 | 15:36
Danke für die Info.Ich war natürlich auch schon dort .Da ich aber unterschiedliche Aussagen bekam (siehe oben)wollte ich hören was es für Möglichkeiten gibt.Ausserdem ist es ja mit der neuen Service Nummer schwierig einen Termin zu bekommen-November/Dezember. Ich werde nochmals einen Versuch starten. Heidi
Lena V.am 20.07.2016 | 15:18
Es kann durchaus zweckmäßig sein, insges. zum Beispiel bei wichtigen Sachen, bei mehreren Auskunftsstellen Auskünfte oder Informationen (am besten schriftlich) einzuholen. Denn wenn sie sich auf nur eine Auskunft verlassen, die sich dann im nachhinein als falsch herausstellt, haben sie schlechte Karten. Der Auskunftgeber wird sich dann dumm stellen oder will das so nicht gesagt haben, auf jeden Fall wird er versuchen, sich aus einer Haftung herauszureden. Deshalb bei wichtigen Sachen durchaus mehrere Auskunftsstellen ansprechen.
Heidiam 20.07.2016 | 16:34
Danke für die Antwort. Habe mir nochmals einen Beratungstermin geholt. Heidi
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