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Experten-Antwort

Rentenbeginn ?

von Nachbar14.08.2014 | 07:00
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3 Antworten

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Eine Bekannte, 77 Jahre, 5 Kinder, alle geboren vor 1992, will jetzt den Rentenantrag wg. Mütterrente stellen. Sie bekommt bisher keine Rente. Ich bin der Meinung, sie hätte schon längst eine Rente beantragen können für die 5 Kinder. Wenn sie jetzt erst im August 2014 den Antrag stellt, ist der Rentenbeginn dann der 01.07. oder der 01.08.2014?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rentenbeginn: Da die Regelaltersrente nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen gestellt wurde, beginnt diese erst im Kalendermonat der Antragsstellung (§99(1) SGB VI), somit ab 08/2014.

Zugangsfaktor: “... der Zugangsfaktor erhöht sich bei Renten wegen Alters, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0 (§77(2), Satz 1, Nr. 2b SGBVI)“.

Die Rentenversicherung wird die Voraussetzungen für die Anerkennung der Kindererziehungszeiten, sowie einer erhöhten Altersrente aufgrund aufgeschobenen Bezugs prüfen.

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2 Antworten

Hugoam 14.08.2014 | 07:19
Da die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente, laut Ihren Aussagen. bereits vorliegen müssten( keine Beamtin, keine Übertragung der Kindererziehung auf eine Person, keine Erziehung im Ausland, Kinder wurden innerhalbe der ersten 12 KM überwiegend von der Mutter erzogen ), beginnt die Rente erst ab den Kalendermonat, in dem die Rente beantragt wird . § 99 SGB VI- also so schnell wie möglich Antrag stellen, Termin in einer Auskunfts-und Beratungsstelle vereinbaren.
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