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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Beate21.12.2019 | 14:44
115 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne am 01.07.2023 (geboren am 05.04.1959) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Mein Arbeitsgeber will mich sobald die 45 Berufsjahre erfüllt sind "freistellen" gegen weitere Bezahlung bis zum offiziellen Rentenbezug. Den letzten Versicherungsverlauf habe ich am 20.06.2019 erhalten. Dort sind die Zeiten bis zum 31.12.2018 aufgeführt. Dort steht dass die Wartezeit mit derzeit 495 Monaten nicht erfüllt ist. Es fehlen noch 45 Monate. Das bedeutet doch das am 01.10.2022 diese Wartezeit erfüllt sein wird. Wo kann man sich das bei der DRV schriftlich bestätigen lassen? Kann man dort per Email diese Sachen abklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

eine Rentenauskunft wird immer aus den aktuell geltenden Gesetzen erstellt. Die Angaben, bezogen auf einen künftigen Rentenbeginn, sind immer unverbindlich, da sich Gesetze im Laufe der Zeit ändern können. Eine Bescheinigung über eine erfüllte Wartezeit im Rahmen einer Rentenauskunft können Sie erst dann bekommen, wenn die noch fehlenden Monate tatsächlich eingezahlt sind.

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3 Antworten

Kaiseram 21.12.2019 | 15:33
Was möchten Sie wissen?
Berateram 21.12.2019 | 15:35
Die Rentenauskunft ist doch eine Bestätigung. Wenn Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und Ihnen mit Stand 31.12.2018 bescheinigt wird, dass Ihnen noch 45 Beitragsmonate fehlen, dann ist es korrekt, dass Sie mit September 2022 die 45 Beitragsjahre erreicht haben. Was und warum hast soll man Ihnen das denn dann noch extra bestätigen?
Kaiseram 21.12.2019 | 16:21
Man braucht grundsätzlich alles schriftlich von der DRV
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