Hallo Beate,
eine Rentenauskunft wird immer aus den aktuell geltenden Gesetzen erstellt. Die Angaben, bezogen auf einen künftigen Rentenbeginn, sind immer unverbindlich, da sich Gesetze im Laufe der Zeit ändern können. Eine Bescheinigung über eine erfüllte Wartezeit im Rahmen einer Rentenauskunft können Sie erst dann bekommen, wenn die noch fehlenden Monate tatsächlich eingezahlt sind.