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Experten-Antwort

Rentenbeginn mit gleichzeitiger Erhöhung

von Peter Alex13.05.2022 | 16:49
140 Ansichten
2 Antworten

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Hallo guten Tag, wenn der Rentenbeginn (z.B. zum 01.07.2022) zusammen mit dem Termin einer Rentenerhöhung zusammen fällt ist in dem Rentenbescheid die Erhöhung berücksichtigt oder gibt es diese noch extra dazu ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Alex,

wenn der Rentenbeginn der 01.07. ist, wird Ihre Rente bereits mit dem erhöhten Wert gerechnet. Dies können Sie im Rentenbescheidin der Anlage „Berechnung der Rente“ ersehen: ab 01.07.2022 beträgt der aktuelle Rentenwert 36,02 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 35,52 Euro.

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1 Antworten

Abschlägeam 13.05.2022 | 17:07
Nix da, doppelt giltet nicht ;-) Ihre Rente wird von Beginn an mit dem zum 01.07.2022 festgelegten Rentenwert berechnet. Die erste Auszahlung erfolgt zum Monatsende. Bis dahin sollten Sie dann auch Ihren Bescheid erhalten haben (dauert manchmal etwas länger, gerade weil beides zum 01.07. - Rentenbeginn und Anpassung - zusammen fällt). Ein schönes Wochenende!
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