Hallo Zwick,
da eine Beitragsunterbrechung durch die Elternzeit eingetreten ist, darf der Arbeitgeber auch nur für die restlichen Monate Beiträge entsprechend der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für diese Monate abführen. Insofern würden sich dann keine zwei Entgeltpunkte für das entsprechende Jahr ergeben.
Dies sollte der Mitteilung zur Sozialversicherung, die Ihnen der Arbeitgeber immer für das vorangegangene Jahr aushändigt, zu entnehmen sein.